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Spenden in der Weihnachtszeit: So lassen sich Zuwendungen steuerlich absetzen

Finanzamt erkennt Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte an – vereinfachter Nachweis bis 300 Euro möglich

Gerade in der Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft besonders hoch. Neben der guten Tat lohnt sich das Spenden auch steuerlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind abziehbar. Höhere Spenden können in das Folgejahr übertragen werden.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Spende ist, dass sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Zudem muss die Geld- oder Sachspende unmittelbar den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken eines Vereins oder einem sogenannten Zweckbetrieb zufließen.

Bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts genügt bis zu einem Betrag von 300 Euro ein einfacher Nachweis. In diesen Fällen reicht der steuerbegünstigte Verwendungszweck, der zum Beispiel aus dem Kontoauszug hervorgeht. Für Spenden über 300 Euro verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung.

Dafür gibt es amtliche Muster. Die Bescheinigung wird vom Spendenempfänger ausgestellt und kann auch elektronisch übermittelt werden. Spenderinnen und Spender sind verpflichtet, den Beleg aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.


Quelle: Bund der Steuerzahler


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