Gesetzesänderungen 2026: Das ändert sich für Autofahrer
Automobilclub KS e.V. gibt Überblick zu Führerschein, Kosten und Mobilität
Alle wichtigen Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer im Überblick
Automobilclub KS e.V. informiert über Gesetzesänderungen 2026
Wer muss im kommenden Jahr seinen Kartenführerschein tauschen? Und sinken die Führerscheinkosten wirklich? Wer muss zur HU? Wer wird finanziell entlastet oder stärker zur Kasse gebeten? Der Automobilclub KS e.V. hat die wesentlichen Änderungen für 2026 im Automobilbereich zusammengetragen.
Senkung der Führerscheinkosten
2026 soll es endlich so weit sein: Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform, um die Führerscheinkosten zu senken, jedoch ohne die Qualität für die Fahrausbildung und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Geld soll eingespart werden durch weniger verpflichtende Sonderfahrten, also Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten, aber auch bei der Dauer der praktischen Fahrprüfung. Daneben soll der Umfang des Prüfungsfragenkatalogs deutlich abgespeckt werden. Praktische Fahrstunden sollen zu einem bestimmten Anteil auch im Fahrsimulator absolviert werden können, etwa wenn es um das Fahren mit Schaltgetriebe geht. Der Theorieunterricht soll künftig vollständig digital stattfinden können – ohne reelle Schulungsräume und ohne Präsenzpflicht. Das ist in der Branche allerdings umstritten.
Führerscheintausch
Der Tausch der Führerscheine geht auch im kommenden Jahr weiter. Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran, die gegen einen fälschungssicheren und auf 15 Jahre begrenzten, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein getauscht werden müssen. Wessen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Tausch. Andernfalls wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro erhoben. Zudem muss der neue Führerschein nachgereicht werden, sonst droht ein erneutes Bußgeld. Ein Jahr später, am 19. Januar 2027, endet die Tauschfrist für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Digitaler Fahrzeugschein in der i-Kfz-App
Seit November 2025 steht für Privatpersonen der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der kostenlosen App „i-Kfz“ des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung. Bei einer innerdeutschen Verkehrskontrolle genügt es, den Schein über die App vorzulegen. Über einen QR-Code kann der Kfz-Schein auch Familienmitgliedern oder anderen Fahrzeug- und App-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die App kann in den App-Stores von iOS und Android heruntergeladen werden.
Einführung der Abgasnorm Euro 7
Am 29. November 2026 startet stufenweise die Euro-7-Abgasnorm für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter. Genau ein Jahr später ist die Abgasnorm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen gültig. Die Grenzwerte für klassische Schadstoffe verändern sich kaum, neu ist jedoch die Erfassung von Feinstaubpartikeln sowie von Brems- und Reifenabrieb. Einheitliche Grenzwerte gelten ab 2035 für alle Antriebsarten. Zudem müssen Hersteller die Wirksamkeit der Abgasreinigungssysteme über mindestens acht Jahre oder 160.000 Kilometer nachweisen. Auch für E-Autos und Plug-in-Hybride gelten künftig Vorgaben zur Batterielebensdauer.
Höhere CO₂-Bepreisung 2026
Die Benzin- und Dieselpreise steigen im kommenden Jahr im Rahmen der CO₂-Bepreisung weiter an. Ab dem 1. Januar 2026 gilt erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Zudem wird von einem Festpreis auf eine marktbasiertes Auktionsmodell umgestellt. Für Autofahrer bedeutet das: Die Preise könnten pro Liter Benzin um knapp drei Cent und pro Liter Diesel um etwas mehr als drei Cent steigen.
Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen werden, wurde bis 2035 verlängert. Die Befreiung gilt für maximal zehn Jahre und auch bei Halterwechseln. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind davon ausgenommen.
E-Auto-Förderung
Ab 2026 soll eine neue staatliche Förderprämie den Hochlauf der E-Mobilität unterstützen. Vorgesehen ist eine Basisförderung von mindestens 3.000 Euro, ergänzt um Kinderboni und Zuschläge für Haushalte mit geringem Einkommen. Ziel ist die Förderung von rund 600.000 Fahrzeugen. Voraussetzung ist noch die Zustimmung der EU-Kommission.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung
Rund 4,5 Millionen Autofahrer profitieren 2026 von günstigeren Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, während etwa 5,9 Millionen höher eingestuft werden. Für rund 75 Prozent ändert sich nichts.
HU für alle blauen Plaketten
2026 müssen Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine braune Plakette bis 2028.
Automatischer Notruf: Next-Generation-eCall
Ab 2026 müssen neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem Next-Generation-eCall ausgestattet sein. Das System nutzt moderne Mobilfunknetze und ermöglicht schnellere Datenübertragung an Rettungskräfte.
Mehr Sicherheit bei E-Scootern
Neue Regelungen sollen die Sicherheit erhöhen: höhere Bußgelder, mehr Befugnisse für Kommunen und ab 2027 verpflichtende Blinker bei neu zugelassenen E-Scootern.
Automobilclub KS e.V. auf einen Blick
Der Automobilclub KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.
Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten. Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

