Vorsorgen vor dem Urlaub – mit einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht
Wer im Ernstfall entscheiden darf, ist ohne Vollmacht oft nicht geregelt
Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können jeden treffen – auch im Urlaub. Damit Angehörige im Ernstfall handlungsfähig bleiben, raten Experten zur rechtzeitigen Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Wie aus einem aktuellen Informationsflyer hervorgeht, können selbst Ehepartner ohne entsprechende Vollmacht im Ernstfall oft nicht rechtsverbindlich für den anderen handeln – sie haben lediglich ein Auskunftsrecht. Nur mit einer schriftlich im Original vorgelegten Vollmacht können Angehörige umfassend für einander entscheiden. Noch schwieriger ist es für unverheiratete Paare: Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird – und das kann auch eine fremde Person sein.
Die Vorsorgevollmacht kann kostenlos erstellt werden und regelt u.a. Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen, Vermögenssorge und Bankgeschäfte. Gerade bei letzterem ist es sinnvoll, eine Konto- oder Depotvollmacht zu ergänzen, da Banken gesetzlich verpflichtet sind, die Identität des Bevollmächtigten zu prüfen.
Weitere Informationen bietet der Bund der Steuerzahler NRW unter:
👉 https://steuerzahler.de/nrw/basis-wissen/
Fazit: Wer sicherstellen will, dass im Ernstfall nicht fremde Dritte über Wohnung, Konto oder medizinische Maßnahmen entscheiden, sollte rechtzeitig vorsorgen – idealerweise vor Reiseantritt.
Quelle: Bund der Steuerzahler
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