Fraktionsübergreifender Stadtratsantrag: Mehr Aufklärung und vorsorglicher Gesundheitsschutz beim Mobilfunkstandard 5G
An den
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut Landshut, 18. Mai 2020
Mehr Aufklärung und vorsorglicher Gesundheitsschutz beim Mobilfunkstandard 5G
A) Berichtsantrag
1. Ist die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G auch im Bereich der Stadt Landshut vorgesehen?
2. Ist hierfür schon ein Zeitplan vorhanden?
3. Welches Stadtratsgremium wird grundsätzliche über den Ausbau mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G beschließen bevor eine Weiterbehandlung im Runden Tisch Mobilfunk erfolgt?
4. Welche Anbieter werden für die Infrastruktur von 5G verantwortlich sein?
5. Werden für die Infrastruktur von 5G die bisherigen Mobilfunkstandorte weiter genutzt?
6. Wie viele neue Standorte werden für eine optimale Nutzung von 5 G innerhalb des Stadtgebiets notwendig sein?
7. Beabsichtigt die Verwaltung, Teilbereiche des Stadtgebiets als sensible Bereiche auszuweisen (z.B. Kitas und Schulen) in denen keine Sendeanlagen stehen werden?
8. Kann die Stadtverwaltung möglichen Gesundheitsrisiken von 5G ausschließen? Falls ja, wie wird hier der Nachweis geführt?
9. Wie beurteilt die Verwaltung die Auswirkungen der Strahlung von 5G auf die Bevölkerung und die Natur?
10. Ist es geplant, von den Betreibern von 5G eine rechtlich verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Auswirkungen auf Mensch und Natur zu fordern?
11. Wer übernimmt die Haftung (incl. Verpflichtung zum Schadensersatz) für gesundheitliche Schäden, die von Sendeanlagen ausgehen, die auf städtischen Grundstücken oder Gebäuden betrieben werden?
B) Beschlussantrag
Die Verwaltung wird beauftragt die Bürgerinnen und Bürger über die vorstehenden Fragen und Antworten und das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Einführung von 5G in einer Veranstaltung (mit Pro und Contra-Referenten) zu informieren.
Des Weiteren möge der Stadtrat ein Moratorium zum Ausbau mit 5G beschließen, solange die Auswirkungen der 5G-Strahlung noch nicht ausreichend erforscht ist. 2
Begründung
Schon länger warnen Wissenschaftler vor den Gefahren für die Gesundheit, die vom neuen Mobilfunkstandard 5G ausgehen. Mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler fordern in einem Appell an die UNO, EU und alle Staaten einen Ausbaustopp dieser hochriskanten 5G-Mobilfunktechnologie und eine Technikfolgenabschätzung vor ihrer Einführung. Als Unterzeichner dieses Appells fordert Prof. Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker die Anwendung des Europäischen Vorsorgeprinzips. Einige europäische Metropolen (u. a. Brüssel, Rom, Florenz, Genf) stoppen – zumindest vorerst – den 5G-Ausbau und lehnen weitere 5G-Testphasen aus Sorge um die gesundheitlichen Auswirkungen ab. Die ersten bayerischen Kommunen lehnen den Ausbau ebenso ab.
In der Online-Ausgabe im Januar hat die Bayerischen Staatszeitung (BSZ) über die gesundheitlichen Risiken des neuen Mobilfunkstandards 5G gewarnt.
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/schlaflos-und-erschoepft.html?fbclid=IwAR25urCuP2qg-FVxpqAOK3myjEDHYo__L7qOsIvUsHaGLzk0eqU_cNa6k0w#topPosition
Alle StadträtInnen haben Schaden von Landshuts BürgerInnen fern zu halten. Es ist nicht auszuschließen, dass die neue mobile Datenübertragungstechnik gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Daher sollte das Vorsorgeprinzip der EU gelten: Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.
Elke März-Granda Rudolf Schnur
Foto: Klartext.LA