KARLA, JENNY UND HILDE, VORBILDLICHE FACHVERKÄUFERINNEN AM TAG EINS DER MASKENPFLICHT
Karla, Jenny und Hilde, vorbildliche Landshuter Fachverkäuferinnen am Tag eins der Maskenpflicht
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Montag, 27. April auch das Personal von Geschäften tragen
Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April für Personen ab sechs Jahren beim Einkaufen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die; wie zum Beispiel Supermärkte; bereits vorher geöffnet haben durften.
Die Bäckerei-Fachverkäuferinnen der Bäckerei und Konditorei Kretzschmar in der Altdorfer Straße Hausnummer 5, haben sich heute ihren Kunden mit den von der großen Politik geforderten Mund-Nasen-Schutzmasken vorgestellt. Wie sie berichteten, haben sie damit keinerlei Probleme. Lediglich das Atmen sei etwas schwieriger als bei normalen Verhältnissen im Verkaufsraum. Bei acht Stunden Arbeit am Tag schlafft der Körper schon schneller ab als sonst. Ein weiterer störender Faktor beim Tragen der Masken, sei das Anlaufen der Brillengläser von Trägern derselben.
Die Kunden der Bäckerei Kretzschmar wissen hoffentlich, dass bei fehlendem Mund-Nasenschutz in Geschäften 150 Euro fällig sind. Besonders teuer wird es für den Ladenbesitzer, wenn er nicht sicherstellt, dass das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
Da, wie die Bayerische Gesundheitsministerin bereits am Sonntag schon aufgerufen hat, soll und muss die Maskenpflicht ab dem 27. April konsequent befolgt werden, denn Bayern habe im Kampf gegen die Corona-Pandemie bereits Fortschritte erzielt. Es sei eben sehr wichtig, sich und andere vor einer Infektion zu schützen.
Die Damen der Bäckerei Kretzschmar sind sich dieser Tatsache bewusst und meinten einstimmig: „Wenn es auch etwas unangenehm ist, sich mit diesem ungewöhnlichen Outfit zu zeigen und zu arbeiten, so macht es dennoch Spaß, unseren Kunden so, etwas verkleidet, gegenüberzustehen.“
Text u. Foto: h.j.lodermeier