FinanzenPopulär

Debatte um Ehegattensplitting: Kritik an verkürzter Argumentation

Splitting-Tarif und Steuerklassen unterscheiden

In der Tat treffe ich viele Frauen, die sagen:, ich würde ja gerne mehr arbeiten, aber dafür müsst ihr das Ehegattensplitting abschaffen, weil es gerade uns steuerlich überhaupt keine Anreize gibt, mehr zu arbeiten….

Lars Klingbeil

Die Diskussion um das Ehegattensplitting wird häufig mit der Frage verknüpft, warum insbesondere Frauen nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind. Dabei würden nach Ansicht von Kritikern unterschiedliche Aspekte miteinander vermischt.

Splitting-Tarif und Steuerklassen unterscheiden

Das Ehegattensplitting wirkt sich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung am Jahresende aus. Es handelt sich um einen Steuertarif, der bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren häufig zu einer Entlastung führt. Die monatliche Lohnsteuer hingegen wird über die gewählte Steuerklassenkombination berechnet.

Insbesondere die Kombination der Steuerklassen III und V kann dazu führen, dass der geringer verdienende Partner – oft die Ehefrau – eine höhere laufende Steuerbelastung auf dem Gehaltszettel sieht. Alternativ besteht aber die Möglichkeit, die Steuerklassen IV/IV mit Faktor zu wählen, um die Belastung gleichmäßiger zu verteilen.

Arbeitsanreize und Betreuungsrealität

Ob ein Partner seine Erwerbstätigkeit ausweitet, hängt nach Einschätzung von Fachleuten jedoch nicht allein von steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Eine zentrale Rolle spielen Betreuungsangebote für Kinder. Wenn Kindertagesstätten oder Grundschulen nur bis zum frühen Nachmittag geöffnet sind, sind zusätzliche Arbeitsstunden für viele Familien organisatorisch kaum umsetzbar.

Vor diesem Hintergrund wird gefordert, die Diskussion um Erwerbsanreize differenziert zu führen und steuerliche Fragen nicht isoliert zu betrachten. Neben dem Steuersystem seien auch familienpolitische und infrastrukturelle Faktoren entscheidend.

 

 


Mit Klick wird das Video auf YouTube geöffnet.


▶ Video ansehen

 

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube (Google Ireland Limited) übertragen. Weitere Informationen:
https://policies.google.com/privacy


Quelle: Bund der Steuerzahler


Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"