CSU-Fraktion fordert Ausweitung des Böllerverbots in Landshut
Schutz von Mensch, Tier und Sachwerten – Dringlichkeitsantrag im Stadtrat eingebracht

Landshut. Die CSU-Fraktion im Landshuter Stadtrat hat am 13. Oktober 2025 einen Dringlichkeitsantrag zur Ausweitung des Böllerverbots im Stadtgebiet eingereicht. Ziel ist es, zum Jahreswechsel zusätzliche sensible Bereiche besser zu schützen und Brandgefahren sowie Lärmbelästigungen zu reduzieren.
Folgende Orte sollen in das bestehende Verbot einbezogen bzw. überprüft werden:
- Gelände des Landgestüts – zum Schutz der dort untergebrachten Pferde und leicht brennbarer Materialien wie Heu und Stroh.
- Friedhöfe der Stadt, insbesondere der Hauptfriedhof – zur Wahrung der Würde der Ruhestätten und zur Vermeidung von Bränden durch Grabschmuck, Kränze und Gestecke.
- Justizvollzugsanstalt (JVA) – aus Gründen der Sicherheit und zur Gefahrenprävention im unmittelbaren Umfeld.
Darüber hinaus bittet die Fraktion die Stadtverwaltung, weitere schutzwürdige Objekte im Stadtgebiet zu prüfen und gegebenenfalls in das Böllerverbot aufzunehmen.
Begründung:
„Der Einsatz von Feuerwerkskörpern stellt insbesondere zum Jahreswechsel ein erhebliches Risiko für Mensch, Tier und Sachwerte dar“, heißt es in dem Antrag. Neben allgemeinen Brandgefahren und Lärmbelästigungen gebe es besondere Schutzbedarfe an sensiblen Orten. Ziel sei es daher, gefährdete Bereiche rechtzeitig zu identifizieren und präventiv zu handeln. Die Dringlichkeit ergibt sich laut Antrag aus dem bevorstehenden Jahreswechsel.
Für die CSU-Fraktion unterzeichneten Fraktionsvorsitzender Thomas Küffner und Stadtrat Rudolf Schnur.

