Daten & FaktenWirtschaft und Unternehmen

Betriebsratswahlen 2026: NGG wirbt in Landshut für mehr Mitbestimmung

Rund 48.200 Beschäftigte in über 1.300 Betrieben wahlberechtigt

Spot an für die Betriebsratswahl: Kreuz machen und ab mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. „Mit Betriebsrat haben die Beschäftigten eine starke Stimme gegenüber Chefin und Chef“, sagt Kurt Haberl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Niederbayern ruft die Landshuter Belegschaften auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen.

Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für Landshut
NGG Niederbayern wirbt für starke Betriebsräte

Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. In Landshut sind rund 48.200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gut 1.300 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt.

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Kurt Haberl von der NGG Niederbayern.

Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen in Landshut immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Haberl.

Studie belegt: Gewerkschaft und Betriebsrat holen gemeinsam mehr raus

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, so Haberl unter Berufung auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Betriebsräte gestalteten zudem die Ausbildung aktiv mit und setzten sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen ein, wenn es im Unternehmen krisele. Auch in der Lebensmittelindustrie bringe ein Betriebsrat Vorteile – etwa bei Urlaubsplanung, Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Schichtplänen.

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. In Landshut unterstützt die NGG Niederbayern Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie bei der Wahl oder Neugründung eines Betriebsrats: region.niederbayern@ngg.net, Telefon (0871) 14 3 42-0.

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