BdSt: Bundeshaushalt 2024
Bundeshaushalt 2024
Solides Fahrwasser in Sicht
Zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 / Der BdSt macht aber auch auf Schwachpunkte bei den Finanzen aufmerksam
Der Bundeshaushalt soll wieder in ein solides Fahrwasser zurückkehren: Dieses Signal, das vom Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 ausgeht, begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausdrücklich. Zugleich fordert der Verband eine generationengerechte Haushaltspolitik, indem die grundgesetzliche Schuldenbremse konsequent eingehalten wird. Das sollte angesichts von Rekord-Steuereinnahmen selbstverständlich sein! „Der Etat-Entwurf für 2024 und der Finanz- plan bis 2027 gehen in die richtige Richtung“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf den Bundeskanzler und den Finanzminister, die sich bei den Ressortverhandlungen für eine solide Haushaltspolitik stark gemacht hatten.
Der BdSt klärt auf:
Bund muss Zinslasten von mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr schultern
Konkret sieht der Finanzplan vor, in allen Jahren bis 2027 die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse durchgängig einzuhalten – wenn auch mit einem deutlich höheren Ausga- benniveau gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Im Detail sieht der Etat-Entwurf Ausga- ben zwischen 445,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 und 467,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 vor. Der Schulden bremsende Effekt des Grundgesetzes kann nach Jahren der historischen Ver- schuldung wieder stärker wirken. Dennoch: Jenseits der offiziellen Neuverschuldung des Bun- deshaushalts in Höhe von 16,6 Milliarden Euro 2024 kommen weiterhin enorme Schulden durch Sondervermögen hinzu. So sehen die Wirtschaftspläne für das Sondervermögen „Wirt- schaftsstabilisierungsfonds“ zur Finanzierung der Energiepreisbremsen sowie für das Sonder- vermögen „Bundeswehr“ – neben dem Bundeshaushalt – eine Schuldenaufnahme in Höhe von insgesamt rund 66 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor.
Diese angehäuften Rekordschulden ziehen eine bittere Konsequenz nach sich: Auf Jahre hin- aus wird der Bund Zinslasten auf Höchstniveau finanzieren müssen – 2024 werden der Bun- deshaushalt sowie die Sondervermögen „Bundeswehr“ und „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ hierfür insgesamt rund 41 Milliarden Euro Zinsausgaben aufbringen müssen, bis 2027 werden diese Zinsverpflichtungen sogar weiter steigen. Das entspricht – jedes Jahr – dem doppelten Gesamt-Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung! Holznagel bringt das Prob- lem auf den Punkt und fordert: „Die Rekordverschuldung des Staates geht mit explodierenden Zinskosten einher. Selbst wenn es die Schuldenbremse noch nicht gäbe, müsste sie spätes- tens jetzt erfunden werden, um kommenden Generationen Luft zum Atmen zu lassen. Wer die Schuldenspirale weiterdrehen will, würde den Bundesetat in den Ruin treiben. Deshalb führt an einer konsequenten Einhaltung der Schuldenbremse kein Weg vorbei!“
Der BdSt prüft nach:
Warum immer noch großer Handlungsbedarf bei den Finanzen besteht
-
Solidaritätszuschlag abschaffen: Der Bund plant bis 2027 immer noch mit Einnah- men aus dem Solidaritätszuschlag im Umfang von dann 14 Milliarden Euro. Wichtig: Dann wäre der Soli länger als eine Generation aktiv und dürfte somit – auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – verfassungswidrig sein. Selbst ohne Solida- ritätszuschlag könnte der Bund immer noch jedes Jahr aufs Neue Rekord-Steuerein- nahmen verbuchen. Der BdSt fordert: Schluss mit dem Soli – komplett für alle!
-
NATO-Quote zweifelhaft: Ob die Ankündigung der Regierung, ab 2024 dauerhaft die Zwei-Prozent-Quote der NATO zu erbringen, Bestand haben wird, muss sich erst noch beweisen. Für 2024 bezweifelt der BdSt, ob Deutschland die NATO-Quote erfüllen kann. Statt den Wehretat im Bundeshaushalt im Rahmen des Finanzplans dauerhaft zu stärken, setzt die Regierung auf kurzfristige Sondereffekte durch das Sondervermö- gen „Bundeswehr“, um Zusagen an die NATO zwischenzeitlich zu erreichen. Spätes- tens wenn das Sondervermögen ausgeschöpft sein wird, kann Deutschland die NATO- Quote mit großem Abstand nicht mehr erfüllen.
-
Subventionen abbauen: Die Regierung verspricht erneut eine kritische Prüfung von Subventionen und eine Reduzierung der Mischfinanzierungen im Rahmen von Bund- Länder-Programmen. Der BdSt begrüßt diese Initiative, weil sich vor allem die Top-10- Finanzhilfen zwischen 2020 und 2023 mehr als versechsfacht haben – von 5 auf 32 Milliarden Euro. Jetzt müssen Taten schnell folgen, denn ähnliche Ankündigungen gab es bereits im Ampel-Koalitionsvertrag – bisher ohne spürbare Umsetzung. Zudem müs- sen die Zuwendungen von Ministerien an Institutionen und für Projekte überprüft wer- den!
-
Personalreform: Der Personalbestand der Bundesverwaltung soll mit knapp 300.000 Posten auf Rekordniveau verharren. Immerhin scheint der stetige Personalzuwachs gestoppt zu sein. Aber jetzt ist ein Konzept zur Personalkonsolidierung nötig, um dem Rekord-Eigenkonsum des Bundes bei Personal- und Verwaltungsausgaben mit mehr als 60 Milliarden Euro entgegenzuwirken.
-
Sondervermögen: Begrüßenswert ist schließlich das Bekenntnis, die Anzahl der zu- letzt 29 verschiedenen Sondervermögen des Bundes zu reduzieren. Auch hier müssen rasch Taten folgen, damit die Schuldenbremse durch das Auslagern von Kreditermäch- tigungen jenseits des Bundeshaushalts nicht weiter ausgehöhlt wird – ebenso wie das Haushaltsrecht des Parlaments. Die Politik muss mehr Haushaltswahrheit und -klarheit an den Tag legen!