Anwohner-Parkgebühren: Knappen Parkraum bewirtschaften oder Kasse machen?
Kommunalumfrage 2024: Große Unterschiede bei Anwohnerparkgebühren – Steuerzahlerbund warnt vor „Quasi-Steuer“
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat im Rahmen seiner Kommunalumfrage 2024 die Anwohnerparkgebühren in 231 deutschen Städten untersucht. Die Ergebnisse offenbaren erhebliche Unterschiede bei den kommunalen Gebührenregelungen – von gebührenfreien Zonen bis hin zu Spitzenwerten von 360 Euro pro Jahr.
Seit der gesetzlichen Freigabe der Gebührenhoheit im Jahr 2020 können Städte eigenständig über die Höhe der Parkausweisgebühren entscheiden. Während 44 Städte gar keine Gebühren erheben, halten sich 111 Städte mit Einheitsgebühren noch an die frühere Obergrenze von 30,70 Euro jährlich. Andere Städte wie Bad Homburg, Bonn und Hameln verlangen bis zu 360 Euro, Münster liegt bei 260 Euro. Bei variablen Gebühren verlangt Stuttgart sogar bis zu 400 Euro jährlich.
Der BdSt kritisiert, dass Parkgebühren zunehmend als zusätzliche Einnahmequelle genutzt werden und warnt vor einer sozialen Schieflage: „Das Parken in Wohnortnähe darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden“, so der Verband. Eine einheitliche Gebühr auf Landesebene wird als Lösung vorgeschlagen, um soziale Gerechtigkeit zu sichern und die Akzeptanz der Maßnahme zu erhöhen.
Quelle: Bund der Steuerzahler
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