Mehr Spielraum für Umbauten: Bayern startet Bauturbo für zusätzlichen Wohnraum
Neue Regelungen sollen Bürokratie abbauen und den Umbau bestehender Gebäude zu Wohnzwecken deutlich erleichtern
Die Bayerische Staatsregierung will den Wohnungsbau mit dem Bayerischen Bauturbo-Gesetz beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen. Ziel ist es, den Umbau bestehender Gebäude zu Wohnzwecken deutlich einfacher zu machen und zusätzlichen Wohnraum schneller verfügbar zu machen.
Kern des Vorhabens ist die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses am Wohnungsbau in der Bayerischen Bauordnung. Dies soll sowohl für Neubauten als auch für Aus- und Umbauten gelten.
Besonders beim Bauen im Bestand sollen Erleichterungen greifen. Bislang gab es laut Staatsregierung teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprach. Häufig mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Künftig sollen solche Einzelfallentscheidungen in vielen Fällen entfallen.
Der neue Abschnitt „Umbau“ bündelt bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand. Bereits seit 2025 geltende Vereinfachungen bei Aufstockungen sollen nun auf Umbauten im Gebäude selbst ausgeweitet werden. Bestehende Bauteile können demnach in vielen Fällen bleiben, wie sie sind.
Auch für neue Bauteile soll gelten: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Die Erleichterungen betreffen konkret den Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz sowie vorgeschriebene Höhen von Aufenthaltsräumen.
Als Beispiele nennt die Staatsregierung Wohnungen in Bürogebäuden, Schallschutz im Altbau sowie die Schaffung einer dritten Wohnung in einem Zweifamilienhaus.
Mit dem Gesetz will die Staatsregierung mehr Spielraum für Umbauten schaffen, Bürokratie abbauen und zusätzlichen Wohnraum im Gebäudebestand erleichtern. Zugleich soll damit ein Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in bayerisches Landesrecht umgesetzt werden.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom 9. Juni 2026 (Bayerische Staatskanzlei)

