Widerrufsbutton kommt: Online-Verträge einfacher widerrufen
Neue Regelung ab 19. Juni erleichtert den digitalen Widerruf
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerruf vieler online abgeschlossener Verträge einfacher. Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, müssen dann eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Der sogenannte Widerrufsbutton soll es ermöglichen, einen Vertrag online mit wenigen Klicks zu widerrufen – ohne lange Suche nach E-Mail-Adresse, Kontaktformular oder Widerrufsvorlage. Gemeint sind vor allem Verträge, die über Websites, Online-Formulare, Buchungsseiten oder Apps abgeschlossen werden. Dazu können Online-Bestellungen, Dienstleistungen, digitale Inhalte oder auch Finanzdienstleistungen gehören, sofern ein Widerrufsrecht besteht.
Die Widerrufsfunktion muss gut sichtbar, leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein, zum Beispiel mit „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbaren Formulierung. Sie muss außerdem klar erkennbar gestaltet sein – etwa durch ausreichende Kontraste, eine hervorgehobene Platzierung oder eine farbliche Absetzung – und während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar bleiben.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist zudem wichtig: Der Widerruf darf nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Wer einen Vertrag ohne Kundenkonto oder Registrierung abschließen konnte, muss ihn grundsätzlich auch ohne Login über die Widerrufsfunktion widerrufen können. Eine Ausnahme kann gelten, wenn bereits der Vertragsschluss nur nach Anmeldung in einem Kundenkonto möglich war. Dann darf die Widerrufsfunktion auch innerhalb dieses geschützten Bereichs bereitgestellt werden.
Was ändert sich für Verbraucher?
Der größte Vorteil liegt in der einfacheren Handhabung. Wer online einen Vertrag abschließt, soll ihn künftig auch online unkompliziert widerrufen können. Bisher mussten Verbraucher oft selbst herausfinden, an welche Adresse der Widerruf geschickt werden muss oder wo sich das passende Formular befindet. Künftig soll die Widerrufsmöglichkeit direkt und klar erkennbar über die Online-Oberfläche erreichbar sein.
Der Widerruf erfolgt in zwei Schritten. Nach dem Klick auf die Widerrufsfunktion geben Verbraucher die notwendigen Angaben ein, etwa Name, Angaben zum Vertrag oder zur Bestellung und eine Kontaktmöglichkeit. Anschließend muss der Widerruf ausdrücklich bestätigt werden.
Bestätigung unbedingt speichern
Nach dem Absenden des Widerrufs muss das Unternehmen den Eingang unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger, in der Praxis meist per E-Mail. Für Verbraucher ist diese Bestätigung besonders wichtig, weil sie im Streitfall helfen kann nachzuweisen, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde. Verbraucher sollten die Bestätigung deshalb speichern.
Der Button schafft kein neues Widerrufsrecht
Wichtig ist: Der Widerrufsbutton bedeutet nicht, dass künftig jeder Online-Vertrag widerrufen werden kann. Er erleichtert nur die Ausübung eines bereits bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts. Ob ein Widerruf möglich ist, hängt weiterhin vom jeweiligen Vertrag, vom Zeitpunkt der Erklärung und von möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.
Ausgeschlossen sein kann ein Widerruf zum Beispiel bei individuell angefertigten Waren oder bestimmten digitalen Inhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Verbraucher sollten deshalb weiterhin auf die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Anbieters achten.
Was tun, wenn der Button fehlt?
Fehlt die Widerrufsfunktion, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Widerruf trotzdem fristgerecht erklären – zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Wichtig ist, dass der Widerruf eindeutig formuliert wird und der Zugang beim Unternehmen im Zweifel nachweisbar ist.
Eine fehlende Online-Funktion nimmt Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht automatisch ihr Widerrufsrecht. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, kann der Widerruf weiterhin auf anderem Weg erklärt werden.
Für Unternehmen kann eine fehlende, unklar beschriftete oder schlecht auffindbare Widerrufsfunktion rechtliche Folgen haben. Ab dem 19. Juni 2026 sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher prüfen, ob Anbieter eine gut sichtbare, leicht zugängliche Möglichkeit zum Online-Widerruf bereitstellen.
Mehr Sicherheit bei Online-Verträgen
Der neue Widerrufsbutton soll den Verbraucherschutz im digitalen Alltag stärken. Gerade bei schnellen Online-Bestellungen, digitalen Vertragsabschlüssen oder online abgeschlossenen Abos innerhalb der Widerrufsfrist kann die Funktion helfen, Fristen besser einzuhalten und den Widerruf einfacher nachzuweisen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Die Widerrufsfunktion nutzen und die Eingangsbestätigung sorgfältig speichern.

