Politik

ÖDP fordert Prüfung der Kita-Elternbeiträge nach BayKiBiG-Reform

Verwaltung soll bis Ende Oktober finanzielle Folgen für städtische Kitas darlegen

Antrag:

Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG-Reform

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung stellt im zuständigen Ausschuss bis Ende Oktober 2026 dar, wie sich die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) finanziell auf die städtischen Kindertagesstätten auswirkt. Insbesondere ist aufzuzeigen, welche zusätzlichen staatlichen Fördermittel die Stadt ab 2027 erhält.
  2. Die Verwaltung legt einen Vorschlag zur Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten vor, über den der Stadtrat noch vor dem 1. Januar 2027 entscheiden kann. Ziel ist, dass Eltern ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zahlen müssen, nur weil der bisherige Beitragszuschuss von bis zu 100 Euro monatlich wegfällt.
  3. Die Verwaltung berichtet, welche Folgen die Umstellung für die Elternbeiträge bei freien und kirchlichen Trägern in Landshut voraussichtlich hat und ob die Stadt dazu bereits mit den Trägern im Gespräch ist.

Begründung:

Mit der BayKiBiG-Reform entfällt zum 1. Januar 2027 der Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder. Das Geld bleibt nach Aussage des Freistaats vollständig im System und fließt künftig über den Qualitätsbonus und die Betriebskostenförderung an die Träger. Die bisherige verpflichtende Anrechnung auf den Elternbeitrag entfällt jedoch.

Für Familien heißt das: Bleiben die Gebühren der städtischen Kitas unverändert, zahlen sie ab Januar bis zu 100 Euro mehr im Monat, allein weil der bisherige Beitragszuschuss nicht mehr auf ihren Elternbeitrag angerechnet wird. Laut Gesetzesbegründung ist der Wegfall des Beitragszuschusses für sich genommen jedoch kein Anlass für höhere Elternbeiträge. Der Freistaat hat seine Förderung bereits 2026 um mehr als 10 Prozent erhöht und will sie weiter anheben.

Die Stadt sollte daher vor Inkrafttreten der Neuregelung klären, welche Mittel ihr zusätzlich zur Verfügung stehen, und diese bei der Festsetzung der Elternbeiträge berücksichtigen. Gebührenerhöhungen wegen tatsächlich gestiegener Kosten sind eine andere Frage und nicht Gegenstand dieses Antrags.

Eltern und Träger brauchen frühzeitig Planungssicherheit. Da ein großer Teil der Kinderbetreuung in Landshut bei freien und kirchlichen Trägern liegt, sollte auch deren Situation in den Blick genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Helmbrecht gez. Elke März-Granda gez. Iris Haas

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