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3G-Zugangsregeln für Rathäuser ab Montag aufgehoben

PRESSEMITTEILUNG 
Stadt Landshut hält im Rahmen ihres Hausrechts aber zunächst an FFP2-Maskenpflicht im Parteiverkehr fest – 
Auch Terminvereinbarung weiter erforderlich
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Die Rathäuser 1 und 2 der Stadt Landshut sowie sämtliche weitere Dienststellen der Stadtverwaltung können ab Montag, 4. April, wieder ohne Zugangsbeschränkungen besucht werden. Bislang hatten im Parteiverkehr nur Personen Zutritt, die vollständig gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 geimpft, nachweislich von einer Infektion genesen oder negativ auf das Virus getestet waren („3G“). Diese im Rahmen des Hausrechts erlassene Regelung wird mit Beginn der kommenden Woche aufgehoben. Allerdings müssen Besucher vorab weiter online oder telefonisch einen festen Termin vereinbaren; eine Ausnahme gilt lediglich für den Spontanschalter des Bürgerbüros sowie für die Kfz-Zulassungsstelle, wo eine Vorsprache – soweit es sich nicht um Führerscheinangelegenheiten handelt – auch ohne Termin möglich ist.
„Die Stadt folgt damit den eindeutigen Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers“, sagt OB Alexander Putz, der sich nach seiner eigenen Corona-Erkrankung auf dem Weg der Besserung befindet. Zwar hätten die Kommunen für den Parteiverkehr in ihren Einrichtungen über das Hausrecht theoretisch durchaus einen Ermessensspielraum. Dieser tendiere in der Praxis aber gen Null, denn: „Es wäre unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bayernweit künftig ohne 3G-Nachweis zugänglich sind, städtische Behörden aber gleichzeitig per Hausrecht die Zugangsbeschränkung unverändert fortführen.“ Insofern sei die Entscheidung, künftig auf 3G im Parteiverkehr zu verzichten, folgerichtig, so Putz – „auch wenn ich nachvollziehen kann, dass einige den Zeitpunkt der Lockerungen angesichts der in unserer Region unverändert hohen Infektionszahlen als verfrüht kritisieren werden“.

Ganz auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten wird die Stadt Landshut in ihren Rathäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden jedoch nicht: Die dort im Parteiverkehr sowie auf allen Begegnungs- und Gemeinschaftsflächen geltende FFP2-Maskenpflicht wird zunächst bis Ende April verlängert. „Dazu sind wir über unser Hausrecht befugt“, erklärt der Oberbürgermeister. Das Vorgehen sei auch mit dem Landkreis Landshut, der ebenso verfahren wird, abgesprochen. „Wir sind davon überzeugt, dass sich mit dieser relativ milden, bewährten Maßnahme die Infektionsrisiken signifikant senken lassen“, so Putz. Das sei nicht nur zum Schutz der Besucher, sondern auch der Beschäftigten erforderlich. „Unser Ziel muss ungeachtet der anstehenden Lockerungen weiter sein, so viele Ansteckungen wie möglich zu vermeiden – nicht zuletzt, um im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger einen geregelten Dienstbetrieb der Stadtverwaltung gewährleisten zu können.“

Alle für den Parteiverkehr geltenden Neuregelungen werden übrigens ab sofort auch auf Stadtratssitzungen analog angewandt. Mitglieder der jeweiligen Gremien müssen damit ebenso wie Gäste künftig keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher gilt dagegen auch am Platz weiter.

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