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1,22 Millionen Euro für Luftreiniger – Landshut entsorgt rund 300 Geräte und landet im Schwarzbuch

1,22 Millionen Euro Anschaffungskosten, mehr als 325.000 Euro Unterhaltungskosten und nur 808 Euro Verkaufserlös

Landshut. Die Anschaffung von 362 mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten beschäftigt den Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch 2026/27. Die Stadt Landshut investierte während der Coronapandemie gemeinsam mit dem Freistaat Bayern rund 1,22 Millionen Euro in die Geräte. Nach dem Ende der akuten Pandemiesituation wurden die meisten Luftreiniger nicht mehr benötigt. Der Versuch, sie weiterzuverkaufen, brachte lediglich 808 Euro ein.
Die Beschaffung erfolgte in den Jahren 2020 und 2021 unter erheblichem Handlungsdruck. Damals sollten die Geräte das infektionsschutzgerechte Lüften unterstützen und das Ansteckungsrisiko in Schulen und Betreuungseinrichtungen verringern. Bayern stellte dafür im Schulbereich insgesamt 142 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Rund 66,7 Millionen Euro flossen in mobile Luftreinigungsgeräte.

Landshut beschaffte 362 Luftreiniger

Von den Anschaffungskosten in Höhe von rund 1,22 Millionen Euro übernahm die Stadt Landshut etwa 595.000 Euro. Der Freistaat beteiligte sich mit rund 625.000 Euro. Die Förderbedingungen sahen im Regelfall eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren vor. Während dieser Zeit mussten die Geräte verfügbar und einsatzbereit bleiben.
Nach der Pandemie erwiesen sich die sperrigen Anlagen in vielen Einrichtungen zunehmend als störend. Von den ursprünglich 362 Luftreinigern wurden lediglich 44 an verschiedenen Standorten weiterbetrieben oder als Reserve eingelagert. Die übrigen 318 Geräte bot die Stadt zum Verkauf an.

Nur zwölf Geräte verkauft

Die Nachfrage blieb jedoch gering. Von den 318 angebotenen Luftreinigern konnten lediglich zwölf verkauft werden. Der Gesamterlös betrug 808 Euro. Zuletzt fand sich selbst bei einem Startpreis von 25 Euro pro Gerät kein Käufer mehr.
Die Stadt beendete deshalb ihre Verkaufsbemühungen und beschloss, die verbliebenen rund 300 Geräte zu entsorgen. Allein für deren Abholung entstanden zusätzliche Kosten von 13.396,88 Euro. Die anschließende Entsorgung war kostenlos.

Mehr als 325.000 Euro Unterhaltungskosten

Bereits während der Nutzungszeit hatten die Luftreiniger erhebliche Folgekosten verursacht. Zwischen 2022 und 2024 fielen nach Angaben der Stadt mehr als 325.000 Euro für die Unterhaltung der Geräte an. Ein wesentlicher Kostenfaktor war der regelmäßige Austausch der HEPA-Filter, der zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit erforderlich war.
Der bis April 2026 amtierende Oberbürgermeister begründete die Entscheidung zur Entsorgung mit den hohen laufenden Kosten und dem zusätzlichen Platzbedarf. Eine weitere Einlagerung hätte erhebliche Ausgaben verursacht. Zudem seien die Geräte von den Schulen und Kindertagesstätten ausdrücklich nicht mehr gewünscht gewesen und hätten den Alltag in den Einrichtungen beeinträchtigt.

Auch der Freistaat verzichtete auf zusätzliche Wartung

Landshut war nach Darstellung des Bundes der Steuerzahler kein Einzelfall. Auch bei staatlichen Heimschulen in Bayern stellte sich die Frage nach dem weiteren Umgang mit den angeschafften Luftreinigern.
Das Bayerische Kultusministerium teilte mit, dass die Wartung der dortigen Geräte Kosten im fünfstelligen Eurobereich verursacht hätte. Angesichts der geringen Infektionslage und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seien deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranlasst worden.

Corona-Beschaffungen im Schwarzbuch

Der Bund der Steuerzahler greift den Landshuter Fall im Schwarzbuch 2026/27 als Beispiel für die finanziellen Folgen staatlich geförderter Beschaffungen während der Coronapandemie auf. Dabei berücksichtigt der Verband ausdrücklich den damaligen Handlungsdruck und die gesundheitlichen Risiken, vor denen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte geschützt werden sollten.
Der Fall zeigt zugleich, welche finanziellen Belastungen entstehen können, wenn notbeschaffte Geräte nach kurzer Zeit nicht mehr benötigt werden. Neben den hohen Anschaffungskosten fielen erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung, die steuergeldfinanzierte Arbeitszeit der städtischen Bediensteten und schließlich die Abholung der ausgemusterten Anlagen an.


Quelle: Bund der Steuerzahler, Schwarzbuch 2026/27, Beitrag von Maria Ritch.


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