„WIR LASSEN KEINEN IM REGEN STEHEN“ – MdL OßNER BEGRÜSST DIE BESCHLÜSSE DES BUNDESTAGES
Bildtext: Um einen radikalen Kahlschlag in der Eventszene zu vermeiden, ist laut dem Bundestagsabgeordneten Florian Oßner nun vorgesehen, dass Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen den Kunden anstelle der Rückzahlung von Eintrittspreisen Wertgutscheine ausstellen können, welche die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei dem jeweiligen Veranstalter einlösen können.
„Wir lassen keinen im Regen stehen“
Der Bundestagsabgeordnete Florian Oßner (CSU) begrüßt die jüngsten Beschlüsse des Bundestages und des Koalitionsausschusses in Berlin zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen in der Corona-Krise.
Der Bund bewahrt Familien vor Nachteilen beim Elterngeldbezug, mildert die finanzielle Belastung von Veranstaltern in den Bereichen Kultur und Sport, schützt heimische Unternehmen vor feindlichen Übernahmen, verbessert das Einkommen für Kurzarbeiter, senkt die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent und fördert die Digitalisierung des Unterrichts. „Wir setzen in allen Gesellschaftsbereichen an, um bei der Eindämmung der Krise zu helfen“, sagt Oßner, der als Berichterstatter im Haushaltsausschuss des Bundestages an den Entscheidungen beteiligt war. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. „Ist es ihnen nicht möglich, die Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie die Monate nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021“, erklärt Oßner. Außerdem sollen Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – bei der Bemessung von künftigen Elterngeldzahlungen ausgeklammert werden können. Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet, wie Oßner erläutert. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die CoronaKurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht.
Gutschein-Regelung für Eventveranstalter Vielen Veranstaltern von Kultur- und Sportevents droht das wirtschaftliche Aus.
Um einen radikalen Kahlschlag in dieser Szene zu vermeiden, ist laut Oßner nun vorgesehen, dass Veranstalter vor dem 8. März 2020 bezahlte Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung von laufenden Kosten behalten dürfen. „Anstelle der Rückzahlungen der Eintrittspreise und Beiträge können die Veranstalter den Kunden Wertgutscheine ausstellen, welche die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei dem jeweiligen Veranstalter einlösen können.“ Damit in der Wirtschaft der Abfluss von Informationen und Technologien verhindert wird, der gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben könnte, sollen Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren stärker kontrolliert und in Ausnahmefällen auch verhindert werden können. „Die Regelungen sollen für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Käufer von außerhalb der EU gelten“, sagt Oßner. „Angewendet werden sollen sie unter anderem in den Branchen Medizintechnik, Energie, Telekommunikation und Cloud-Computing.“
Reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Für den besonders hart getroffenen Wirtschaftszweig der Gastronomie wird die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent gesenkt. „Das soll eine weitere Unterstützung für die meist kleinen Betriebe in dieser Branche sein“, so Oßner. Für kleine und mittelständische Unternehmen sei außerdem die pauschalierte Herabsetzung von Steuervorauszahlungen möglich. Im Bildungsbereich ist der Bund laut Oßner bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro zu unterstützen. „Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren.“ Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist. „Wir lassen keinen im Regen stehen – jedoch können wir auch nicht alle Risiken abfedern, so ehrlich muss man sein“, so Oßner abschließend.
Foto: Büro Oßner