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Was ist die Aktivrente – und wer kann sie nutzen?

Neue steuerliche Entlastung für arbeitende Rentnerinnen und Rentner geplant

Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Aktivrente eine steuerliche Förderung für Rentnerinnen und Rentner, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeiten möchten. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, freiwillig im Berufsleben zu bleiben – und so auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Geplant ist, dass bis zu 2.000 Euro monatlich aus dem Erwerbseinkommen steuerfrei bleiben sollen. Alles, was darüber hinausgeht, wird regulär versteuert. Die laufende Altersrente wird davon nicht berührt – sie wird weiterhin in voller Höhe ausgezahlt und ganz normal versteuert.

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter muss erreicht sein. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezieht („Rente mit 63“), kann die Vorteile der Aktivrente erst nach Erreichen des regulären Rentenalters nutzen.
  • Die Steuerbefreiung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Beamte.
  • Trotz Steuerfreiheit können weiterhin Sozialabgaben anfallen (z. B. für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
  • Für Einkommen über 2.000 Euro im Monat gilt die normale Steuerpflicht.

Starttermin und gesetzlicher Status

Die Aktivrente soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Aktuell handelt es sich jedoch noch um einen Gesetzentwurf, der zwar vom Bundeskabinett beschlossen wurde, aber noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss.

Kritik des Sozialverbands VdK

Der Sozialverband VdK sieht die Pläne kritisch. Zwar könnten ältere Beschäftigte in körperlich weniger belastenden Berufen oder in sozialen Tätigkeiten wie Pflege, Taxifahrt oder Reinigung von der Aktivrente profitieren, viele andere jedoch nicht.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont: „Die Mehrheit der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbstständig tätig oder machen dies als Minijob.“ Der Verband sieht darin einen Widerspruch zur aktuellen Lage am Arbeitsmarkt, in der viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Entlassungen betroffen sind.

Besonders problematisch sei, dass kranke oder pflegende Menschen sowie Personen, die aufgrund körperlich schwerer Arbeit früher in Rente gehen müssen, von der neuen Regelung ausgeschlossen bleiben. Bentele kritisiert: „Diese Gruppen werden bei den Plänen schlicht vergessen und vernachlässigt.“

Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung gingen im Jahr 2023 rund 15 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner wegen gesundheitlicher Einschränkungen in eine Erwerbsminderungsrente, weitere 6 Prozent in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Insgesamt 36 Prozent der neuen Rentnerinnen und Rentner nahmen ihre Rente mit Abschlägen in Anspruch.

Fazit: Die Aktivrente könnte für einige Rentnerinnen und Rentner eine steuerliche Entlastung bringen – bleibt aber in ihrer Reichweite begrenzt. Kritiker fordern Nachbesserungen, um auch diejenigen zu entlasten, die körperlich oder gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten können.


Quelle: VdK

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