Unterstützung für pflegende Angehörige
Landtagsabgeordneter Radlmeier spricht sich für zentrale Anlaufstellen aus
„Schon in normalen Zeiten sind Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, stark gefordert“, findet Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU). „Die Belastung ist während der jetzigen Corona-Pandemie noch größer. Deshalb gibt es eine Reihe von Erleichterungen im Alltag“, so Radlmeier, Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag. Außerdem will der Abgeordnete ein strukturelles Defizit in der Region Landshut angehen.
„Es ist gut, dass es – vorerst befristet bis Ende September – Erleichterungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftigen gibt. Angehörige, die nicht zu Arbeit gehen können, sondern jemanden pflegen müssen, weil wegen der Pandemie kein Pflegedienst verfügbar ist, bekommen eine Lohnersatzleistung. Dafür erhalten sie bis zu 20 Tage lang das Pflegeunterstützungsgeld“, erläutert Radlmeier.
Möglich macht das 2. Bevölkerungsschutzgesetz zudem flexiblere Regelungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sowie beim sog. Entlastungsbetrag Pflege: „Normalerweise muss man den Entlastungsbetrag aus dem letzten Jahr bis Ende Juni für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen haben. Diese Frist wurde nun auf den 30.09.2020 verschoben“, so Radlmeier. Der Betrag kann außerdem flexibler eingesetzt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für andere Hilfen einsetzen, wenn diese zur Überwindung von pandemiebedingten Versorgungsengpässen erforderlich sind. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause versorgt werden, profitierten schon zuvor von diesen Sonderregelungen.
Eine weitere Erleichterung: Der Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung für bestimmte Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege (z. B. Einmalhandschuhe, Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel) wurde auf 60 Euro pro Monat erhöht. Auch hier gilt bis auf Weiteres die Frist 30.09.2020.
Lücke im Netz schließen
Hilfe und Antworten auf Fragen finden pflegende Angehörige in Bayern bei einem dichten Netz aus Beratungseinrichtungen. So gibt es in nahezu jedem Landkreis und in fast jeder kreisfreien Stadt eine Fachstelle für pflegende Angehörige. Die Fachstellen haben die Aufgabe durch Beratung sowie begleitende Unterstützung pflegende Angehörige psychosozial zu entlasten. Sie bieten auch eine telefonische Beratung sowie eine Beratung per E-Mail an. Einzelne Fachstellen für pflegende Angehörige sind dazu übergegangen, pflegende Angehörige proaktiv telefonisch zu kontaktieren, um diese entsprechend aufzufangen und zu unterstützen.
„Der Freistaat fördert die rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige jedes Jahr mit 1,6 Millionen Euro. Daneben gibt es weitere Anlaufstellen, wie etwa Pflegestützpunkte und natürlich Unterstützungsmöglichkeiten wie ambulante Pflegedienste und über 1.200 Angebote zur Unterstützung im Alltag“, so Radlmeier. „In der Region Landshut existiert in meinen Augen eine Lücke: Es gibt weder einen Pflegestützpunkt noch eine Fachstelle für pflegende Angehörige. Das muss sich ändern“, fordert der Landtagsabgeordnete. „Viele werden etwa durch einen Schlaganfall von heute auf morgen pflegebedürftig. Das stellt die Angehörigen vor große Herausforderungen: Wer hilft mir? An wen muss ich mich wenden? Was muss ich beachten? Alles Fragen, deren Antworten man dann mühsam bei vielen Stellen zusammentragen muss. Eine zentrale Anlaufstelle wäre hier eine große Entlastung. Es wäre ein großer Fortschritt für die Region, wenn wir hier vorankommen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Kreisausschuss nun eine Pflegebedarfsplanung für Stadt und Landkreis beschlossen hat. Damit erhalten wir einen umfassenden Überblick, welche Angebote es in der Region gibt, wie groß die Nachfrage ist – und wo noch Lücken sind“, so Radlmeier.
Foto: Sabine van Erp auf Pixabay.