STEFANJE WEINMAYR: „HABE ALLE MEINE KOMPETENZEN ZURÜCKBEKOMMEN“
Bildtext: Eröffnung des Museums 1998 mit dem Architekten-Ehepaar Gehring. Peter Gehring hatte maßgeblich als Architekt am Museum mitgearbeitet
Stefanje Weinmayr: “Habe alle meine Kompetenzen zurückbekommen”
Wenn sich die Stadt zukünftig an das Urteil nicht hält, kann sofort ein Zwangsgeld erhoben werden. Das ist die wesentliche Aussage des richterlichen Spruches.
Wie die dpa (Deutsche Presse Agentur) dieser Tage meldete, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Im Streit um die Leitung des Landshuter Koenig-Museums eine Entscheidung getroffen: Das «Vier-Augen-Prinzip» sei unverhältnismäßig und unwirksam, teilte das LAG letzten Mittwoch mit. Die Leiterin des Museums, Stefanje Weinmayr, hatte geklagt, weil sie viele Aufgaben nur mit Zustimmung des Museumsamtsleiters machen durfte.
Der Konflikt zwischen der Stadt Landshut und der Leiterin des Museums, kam nach dem Tod des Bildhauers Fritz Koenig im Jahr 2017 auf. Die Stadt ordnete das Skulpturenmuseum dem Direktor der Städtischen Museen, Franz Niehoff, zu. Niehoff ist seitdem der Vorgesetzte Weinmayrs, die als Vertraute Koenigs und Kennerin seines Werks gilt. Sie, hatte sich der Künstler als Museumsleiterin gewünscht. Koenig und Niehoff galten dagegen als heillos zerstritten.
Nach fast zwei Jahren Rechtsstreit kam das LAG nun zu dem Ergebnis, dass der Arbeitsvertrag von Weinmayr aus dem Jahr 2010 «teilweise weiter Geltung hat». Die Stadt darf ihr damit weniger Vorgaben machen. Der Leiterin des Museums stehe aber kein Schmerzensgeld wegen Mobbing zu, verkündete das LAG. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen
Aus dem sogenannten ‘Urteilstenor’ kann man entnehmen, dass Stefanje Weinmayr alle ihre Kompetenzen zurückbekommen hat und der Entzug derselben rechtswidrig war. Wenn die Stadt (was ja leider in dem Fall die Herren Bohmeyer, Putz und Niehoff sind) sich künftig nicht an dieses Urteil hält, kann sofort ein Zwangsgeld verhängt werden. Das ist die wesentliche Aussage des richterlichen Spruches.
URTEILSTENOR:
Landesarbeitsgericht München
8 Sa 766/18
2 Ca 306/18
(ArbG Regensburg – Kammer Landshut -)
Sitzungsprotokoll über die öffentliche Sitzung in München am Mittwoch, 04.03.2020
Gegenwärtig: Dyszak, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
In dem Rechtsstreit Stefanje Weinmayr Karlstraße 8, 84034 Landshut
Klägerin und Berufungsklägerin
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schönefelder, Ziegler, Lehners Friedastraße 22, 81479 München
gegen
Stadt Landshut vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Putz Altstadt 315 (Rathaus), 84028 Landshut
Beklagte und Berufungsbeklagte
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eversheds Sutherland (Germany) LLP Brienner Straße 12, 80333 München erscheinen:
- für die Klägerin niemand
- für die Beklagte Rechtsanwalt Dr. Jäger von der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP
8 Sa 766/18
Der Vorsitzende verkündet im Namen des Volkes folgendes Urteil:
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg – Kammer Landshut – vom 17.07.2018 – 2 Ca 306/18 – unter Zurückweisung des Rechts-mittels im Übrigen teilweise abgeändert und in den Nummern 1) und 2) seines Tenors gefasst wie folgt:
- a) Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Museumsleiterin des Skulpturenmuse-ums (Koenig Museum) Landshut zu beschäftigen, zu deren Aufgabenbereich auch folgende Aufgaben zählen:
- Wissenschaftliche, auch konservatorische, jedoch nicht dem Weisungsrecht entzo-gene Aufarbeitung und Betreuung des Oeuvres Fritz Koenigs, Schwerpunkt auf dem Stiftungsbestand von ca. 3.000 Objekten
- Wissenschaftliche, jedoch nicht dem Weisungsrecht entzogene Aufarbeitung und Betreuung der kunst- und kulturgeschichtlichen und ethnologischen Sammlungs-bestände der Fritz-und-Maria-Koenig-Stiftung
- Konzeption von Sonderausstellungen und konzeptionelle Kooperation mit anderen Museen und Ausstellungshallen im bedeutsamen regionalen und überregionalen Kontext
- Betreuung von Publikationen des Museums, auch bei Kooperationsprojekten
- Publikation von Aufsätzen bei deutschen und internationalen Ausstellungsprojek-ten
- Konzeption und Betreuung von Veranstaltungen im Museum, wie Ausstellungen, Vorträge, Konzerte, Workshops und Exkursionen
8 Sa 766/18
- Konzeption und Betreuung von Veranstaltungskooperationen im Skulpturenmu-seum der Beklagten und im Prantlgarten in Landshut
- Vorträge, Führungen und Workshops.
- b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 85%, die Beklagte 15%.
- Von den Kosten des Berufungsverfahrens Instanz trägt die Klägerin 80%, die Beklagte 20%
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Vorsitzende gibt die wesentlichen Entscheidungsgründe bekannt.
Sitzungsende: 09:32 Uhr
Der Vorsitzende: Für die Richtigkeit der Übertragung aus der vorläufigen
Tonaufzeichnung: Dyszak Aumeier
-hjl-
Foto: Horst Hanske – Weinmayr priv.