Satzung der Stadtbücherei angepasst
Ab 1. Oktober gelten neue Gebühren – Nutzung für Kinder und Jugendliche bleibt gratis

Mit Beginn des Oktobers treten die im Feriensenat vom Stadtrat verabschiedete neue Büchereisatzung und die neue Gebührensatzung für die Nutzung der Angebote der Stadtbücherei in Kraft. Damit werden auch die seit 2016 geltenden Tarife angepasst.
Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt künftig 28 Euro statt bisher 24 Euro. Für Familien und Lebensgemeinschaften mit bis zu zwei Erwachsenen im selben Haushalt steigt sie von 36 auf 42 Euro. Die ermäßigte Jahresgebühr, unter anderem für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende sowie Inhaberinnen und Inhaber des Sozialpasses oder der Bayerischen Ehrenamtskarte, beträgt künftig 14 statt 12 Euro.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bleibt die Nutzung der Stadtbücherei weiterhin gebührenfrei. Als öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung ist es der Stadtbücherei ein besonderes Anliegen, Kindern und Jugendlichen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Bildung, Information und Medien zu ermöglichen.
Mit der Jahresgebühr können unabhängig von der Zahl der entliehenen Medien die vielfältigen analogen und digitalen Angebote der Stadtbücherei genutzt werden. Auch das Streamen von Medien ist darin enthalten. Die Nutzung der in den Räumen der Stadtbücherei verfügbaren Medienangebote bleibt grundsätzlich gebührenfrei.
Neben den Jahresgebühren werden auch einzelne weitere Gebühren angepasst. So beträgt die Quartalsgebühr künftig 12 Euro, die Einzelbenutzungsgebühr 2,50 Euro pro Medium. Die Vorbestellung eines ausgeliehenen Mediums kostet künftig 1,50 Euro für Erwachsene; für Kinder und Jugendliche bleibt die Gebühr bei einem Euro. Die vollständige Bücherei- und Gebührensatzung sind unter www.landshut.de/buecherei sowie im Medienportal abrufbar.

