Diese „Entlastung“ ist gar keine!
BdSt zur Reform der Einkommensteuer heute im Bundeskabinett

Die Bundesregierung will ihre Beschlüsse zur Einkommensteuer für 2027 und 2028 als spür-bare Entlastung verkaufen. Doch bei genauer Betrachtung erweist sich das Paket als Etikettenschwindel: Rund drei Viertel des angekündigten Entlastungsvolumens wären rechtlich ohnehin geboten oder entsprechen einer langjährigen Praxis, die man von jeder Regierung erwartet. Der eigentliche und leider versteckte Kern des Beschlusses ist der Abschied vom Abbau der kalten Progression. Das bedeutet: Künftig will der Fiskus klammheimlich wieder zum Inflationsgewinner bei der Einkommensteuer werden!
Grundfreibetrag: Pflicht statt Geschenk
Die verkündete Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro im Jahr 2028 folgt schlicht-weg der verfassungsrechtlichen Pflicht, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Mit geschätzten 2 Mrd. Euro (2027) bzw. 5 Mrd. Euro (2028) Mindereinnahmen bildet diese Maßnahme den größten Einzelposten des Pakets – rechtlich ist das alternativlos. Ähnliches gilt für die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag (rund 2,5 Mrd. Euro): Den Kinderfreibetrag regelmäßig entsprechend der Lebenshaltungskosten anzupassen, ist ver-fassungsrechtlich zwingend! Eine entsprechende Kindergelderhöhung folgt dem gebotenen Gleichlauf und hätte grundsätzlich von jeder Koalition beschlossen werden müssen. Die Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags bzw. Kindergelds werden im Jahr 2028 rund 7,5 Mrd. Euro und damit rund 75 Prozent der verkündeten Entlastungssumme von 10 Mrd. Euro ausmachen.
Kalte Progression: Rückkehr statt Abbau
Der untere Eckwert im Einkommensteuertarif (17.800 Euro) soll bis 2028 unverändert bleiben, der Eckwert für den Spitzensteuersatz (42 Prozent) steigt lediglich von 69.879 auf 70.600 Euro. Damit verabschiedet sich die Bundesregierung von der seit dem Tarif 2016 elf Jahre lang geübten Praxis, die kalte Progression abzubauen. Real unveränderte Einkommen werden künftig wieder mit steigenden Durchschnittssteuersätzen belegt – damit wird der Fis-kus erneut zum Inflationsgewinner. Für die Steuerzahler wäre es deutlich günstiger gewesen, wenn der Koalitionsausschuss lediglich die Praxis der Vorjahre fortgeführt hätte.
Erster Skandal: Faktischer Stopp beim Abbau der kalten Progression
Für einen kinderlosen Single bedeutet das Einbußen im Jahr 2027: So fällt die Steuerentlastung eines Alleinstehenden zum Beispiel mit 4.000 Euro Monatsbrutto 58 Euro niedriger aus, weil die kalte Progression nicht weiter abgebaut wird – unterm Strich sind es nur 110 Euro. Würde die kalte Progression aber weiter abgebaut werden, könnte sich der Single über eine Entlastung von 168 Euro freuen.
Zweiter Skandal: Schönrechnerei der Bundesregierung
Beispiel der Bundesregierung: Eine Pflegekraft und ein Busfahrer verdienen je 2.800 Euro monatlich brutto (zwei Kinder). Im Jahr 2028 sollen sie laut Bundesregierung im Vergleich zu 2026 um ca. 632 Euro im Jahr steuerlich entlastet werden. Tatsächlich ist rund die Hälfte dieser Ersparnis – 312 Euro – das von der Bundesregierung dabei eingerechnete höhere Kindergeld. Die eigentliche steuertarifliche Entlastung liegt 2028 nur bei rund 320 Euro.
Dazu stellt der BdSt fest: Kindergelderhöhungen sind keine Steuerreform-Maßnahme! Eltern erhalten Kindergeld unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Die regelmäßige Erhöhung ist im Übrigen eine Quasi-Pflicht der Regierung, da aufgrund von verfassungsrechtlichen Vorgaben das Existenzminimum der Kinder regelmäßig durch Erhöhungen des Kinderfreibetrags berücksichtigt werden muss. Dies führt dann aus politischen Gründen zur jährlichen Kindergelderhöhung, weil die meisten Eltern vom erhöhten Kinderfreibetrag gar nicht profitieren würden.Fazit: Das Kindergeld hätte auch jede andere Regierung entsprechend erhöhen müssen. Tarifliche Entlastungen bei der Einkommensteuer sind genau der Bereich, in dem die große Koalition hätte glänzen müssen. Doch weil der Abbau der kalten Progression gestoppt wurde, fallen die Entlastungen in den Jahren 2027 und 2028 sogar noch geringer aus als bei den Vorgänger-Regierungen.
Dritter Skandal: Drohende SV-Zusatzlasten
Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen weiter steigen werden. So wird wohl der Renten-Beitragssatz von derzeit 18,6 auf 20,45 Prozent im Jahr 2028 steigen. Das dürfte für viele Bürger die mickrigen Steuerentlastungen mehr als auffressen.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel bringt den ganzen Skandal auf den Punkt:
„Heimliche Steuererhöhungen waren eigentlich Geschichte: Seit elf Jahren war es selbstverständlich, die kalte Progression auszugleichen. Diese Regierung will damit brechen und die heimliche Steuererhöhung durch die Hintertür zurückholen. Besonders schlimm ist, dass die Koalition von einer fairen Steuerreform spricht. In Wirklichkeit sind die Pläne eine Giftliste: Kaum jemand wird spürbar entlastet! Rechnet man Steuern und steigende Sozialabgaben zusammen, zahlen viele Bürger und Betriebe am Ende sogar mehr. Jetzt müssen die Koalitionsfraktionen im Bundestag die Notbremse ziehen und mindestens die kalte Progression vollständig ausgleichen – selbst das wäre noch keine Steuersenkung, sondern schlicht fair!“

