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Neuwahlen beim Bund der Vertriebenen (BdV) in Landshut

Stadtrat Rudolf Schnur ist neuer Kreisvorsitzender

Der BdV, eine Vereinigung aller Landsmannschaften, wählte kürzlich eine neue Vorstandschaft. Der Bezirksvorsitzende Horst-Falko Billek war aus Straubing angereist um Grußworte an die Versammlung zu richten und der bisherigen Vorstandschaft für Ihre langjährige und wirkungsvolle ehrenamtliche Arbeit zu danken.

Er stellte den Auftrag und die Zielsetzungen des BdV in der Gegenwart dar und leitete die Neuwahl. Die bisherige Kreisvorsitzende Rosemarie Schwenkert, die krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte und Hans Joachim Kupke stellten sich nicht mehr zur Wahl.

Hans-Joachim Kupke ließ stellvertretend für die ehemalige Vorstandschaft deren Tätigkeiten Revue passieren und verwies auf das drängendste Problem des Verbandes in Landshut, ein dauerhaftes Haus der Heimat. Seit fast einem Jahrzehnt richtete er zahlreiche Briefe an die Verantwortliche in Stadt, Landkreis und Landtag.

Neuer Kreisvorsitzender ist Stadtrat Rudolf Schnur, der von Frau Kerstin Arz und Herrn Markus Förster vertreten wird.

Schnur verwies in seiner Vorstellung auf seine Erkenntnisse, die er als Stellvertretender Vorsitzender der Landsmannschaft der Nieder- und Oberschlesier Orts- und Kreisverband Landshut e.V. seit einem Jahr gewonnen hat und berichtete von seinen Anträgen und Impulsen im Stadtrat für die Bewahrung des kulturellen Erbes der Landsmannschaften in Landshut. Dabei stellte er heraus, dass sich erfreulicher Weise Teile des Stadtratskollegiums ebenso aufgeschlossen für eine sachgemäße und bestandswahrende Verwahrung des Fundus der Landsmannschaften sowie der Schaffung einer wertschätzenden und würdigen Ausstellungsmöglichkeit aufgeschlossen zeigten.

Dem Baureferat dankte er für deren zeitnahe und aufgeschlossene Neuplanung einer dauerhaften Unterbringung in einer städtischen Liegenschaft.

Es ist nun am Freistaat Bayern und der neu ernannten Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene hier eine Entscheidung über eine angemessene Förderung herbeizuführen.

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