Fahren ohne Fahrerlaubnis / Anruf von falscher Polizeibeamtin
Bericht der Polizeininspektion Vilsbiburg vom 02.08.2024
Fahren ohne Fahrerlaubnis 1
VILSBIBURG. LKRS. LANDSHUT. Pkw-Fahrer lässt Führerschein nicht umschreiben.
Am 01.08.2024, um 09.17 Uhr, wurde ein 42-jähriger Pkw-Fahrer auf der Landshuter Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei legte der Fahrzeugführer einen Führerschein aus der früheren UdSSR vor, welcher in Deutschland keine Gültigkeit besitzt, da sich der Fahrer bereits seit längerem im Inland aufhält. Folglich führte dieser einen Pkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis 2
SCHALKHAM. LKRS. LANDSHUT. Unzulässiges Schleppen
Am 01.08.2024, gegen 17.20 Uhr, wurde auf der Staatsstraße 2083 ein Gespann, bestehend aus einem Pkw und einem weiteren Pkw, welcher mit einer Abschleppstange gezogen wurde, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der gezogene Pkw betriebsbereit war, konnte keine Notsituation, welche eine Abschleppung rechtfertigt, begründet werden. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt des Gespannes vor Ort untersagt. Gegen den Fahrer und den Halter des Gespannes, wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, bzw. dem Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der Fahrer konnte aufgrund der fehlenden Notsituation nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Gespann vorweisen. Der angehängte Pkw wird fahrerlaubnisrechtlich als Anhänger behandelt und der Fahrzeugführer hätte in diesem Fall die Fahrerlaubnisklasse BE (oder B96) benötigt. Der gezogene Pkw unterliegt somit der Zulassungspflicht und ist steuerpflichtig.
Anruf von falscher Polizeibeamtin
Geisenhausen. LKRS. LANDSHUT. Betrugsversuch rechtzeitig erkannt
Am 01.08.2024, gegen 14.15 Uhr, wurde eine 73-jährige Frau von einer angeblichen Polizeibeamtin angerufen und nach dem Namen der Tochter befragt. Die Mitteilerin gab den Namen nicht heraus und die Anruferin teilte mit, dass die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und eine Kaution benötigt werde. Die Ehefrau erkannt den Betrugsversuch, allerdings war der Ehemann bereits auf dem Wege zur Bank, wurde dort aber auf den Versuch hingewiesen und auch Kontakt mit der Tochter hergestellt. Es kam dadurch zu keiner Geldübergabe. Hinweis: Die Polizei fordert niemals telefonisch eine Kaution ein und lässt sich keinesfalls Geld oder Wertsachen an der Haustüre oder einem Treffpunkt übergeben. Nehmen sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der örtlichen Polizeidienststelle auf, Tel. 08741/9627-0. In den letzten Tagen gelang es Tätern in Niederbayern durch diese Betrugsmasche hohe 5-stellige Beträge zu erbeuten.
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