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Kritik an staatlich geförderten „Nachhaltigen Stadtrundgängen“

Bund der Steuerzahler hinterfragt Nutzen und Vergabepraxis im Bereich entwicklungspolitischer Bildung

Bund. Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen und liegt inzwischen bei mehr als elf Milliarden Euro. Immer wieder steht dabei die Auswahl und Zweckmäßigkeit einzelner Fördermaßnahmen in der Kritik, unter anderem durch den Bund der Steuerzahler (BdSt).

Förderung ausschließlich im Inland
Besonders kritisch bewertet wird der Haushaltstitel „Förderung der entwicklungspolitischen Bildung“. Allein im Jahr 2024 wurden hierfür rund 43 Millionen Euro ausgegeben – ausschließlich für Projekte in Deutschland. Aus Sicht von Kritikern bleibt der konkrete Nutzen dieser Maßnahmen für Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern vielfach unklar.

Beispiel „Konsumkritische Stadtrundgänge“
Als Beispiel nennt der BdSt die sogenannten „Konsumkritischen Stadtrundgänge“, die inzwischen unter der Bezeichnung „Nachhaltige Stadtrundgänge“ firmieren. Ziel dieser Angebote ist laut Veranstaltern eine Auseinandersetzung mit Themen wie fairem Handel, Postwachstum und Kapitalismuskritik. In der 20. Legislaturperiode wurden diese Rundgänge mit insgesamt rund 22.000 Euro gefördert, davon etwa 8.000 Euro im Jahr 2024.

Kritisch angemerkt wird, dass mit Steuermitteln Projekte unterstützt werden, die wirtschaftliche Strukturen infrage stellen, aus deren Leistungsfähigkeit sich das Steueraufkommen überhaupt erst speist. Die spätere Umbenennung der Angebote wird von Beobachtern als rein formaler Schritt gewertet, ohne den grundsätzlichen Charakter der Projekte zu verändern.

Unklare Vergabestrukturen
Für die entwicklungspolitische Bildung ist beim BMZ die gemeinnützige Gesellschaft Engagement Global zuständig. Die konkrete Umsetzung der Stadtrundgänge erfolgt jedoch durch unterschiedliche lokale Vereine. Dabei wurden über die Jahre verschiedene Träger gefördert, die teils personell und organisatorisch miteinander vernetzt sind und parallel Mittel aus unterschiedlichen Fördertöpfen erhalten.

Auch die Höhe der gewährten Zuschüsse erscheint nach Einschätzung des BdSt wenig nachvollziehbar. Die Fördersummen reichen von 500 bis 6.000 Euro, unabhängig von der Größe der jeweiligen Stadt. So erhielten beispielsweise Magdeburg 6.000 Euro und Berlin 5.000 Euro, ohne dass erkennbare Kriterien wie Einwohnerzahl oder Reichweite zugrunde gelegt wurden.

Zweifel an der Erfolgskontrolle
Das BMZ verweist auf regelmäßige Evaluationen seiner Programme. Auf Nachfrage des BdSt zu den „Nachhaltigen Stadtrundgängen“ teilte das Ministerium jedoch mit, dass diese in der Regel durch Teilnehmendenbefragungen der jeweiligen Träger bewertet würden. Es handele sich um ein bewährtes Bildungsformat.

Kritiker sehen darin einen grundlegenden Interessenkonflikt: Die Bewertung des Erfolgs erfolge überwiegend durch die Zuwendungsempfänger selbst und deren Teilnehmende. Ob die eingesetzten Steuermittel tatsächlich einen messbaren entwicklungspolitischen Mehrwert erzielen, bleibe damit offen.


Quelle: Bund der Steuerzahler 


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