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KOSTEN IN HEILPÄDAGOGISCHEN TAGESSTÄTTEN UND KINDERWOHNHEIMEN STEIGEN DEUTLICH

Kosten in Heilpädagogischen Tagesstätten und Kinderwohnheimen steigen deutlich

Neue Vorschriften und die Folgen für das Personal beschäftigen den Sozialausschuss des Bezirks

 

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist die Regierung von Niederbayern laut Gesetz die zuständige Fachstelle für Pflege, Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht als Nachfolgeeinrichtung der Heimaufsicht. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Beratung über eine bauliche sowie funktionale Planung und Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; außerdem die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Anhand gesetzlicher Vorgaben sowie der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration herausgegebenen Richtlinie für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige mit Behinderung prüft die Regierung von Niederbayern Zug um Zug alle Kinderwohnheime und Heilpädagogischen Tagesstätten in Niederbayern. Im Nachgang sollen die erforderlichen  Anpassungen vorgenommen werden. Hierbei steht die strukturelle, räumliche und personelle Ausstattung auf dem Prüfstand.

Der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich wurde bei seiner Sitzung am 10.03.2020 über den aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ein deutlicher Zuwachs an Planstellen im Gruppen- und Fachdienst ab. Damit verbunden ist ein drastischer Kostenanstieg. Das Beispiel einer Heilpädagogischen Tagesstätte mit 160 Kindern veranschaulicht dies ganz konkret: Bis dato refinanzierte der Bezirk Niederbayern 18,8 Planstellen im Gruppen- und Fachdienst für 140 Kinder mit jährlich rund 1,2 Millionen Euro. Die im Entwurf vorliegende Betriebserlaubnis weist nun  eine Erhöhung um 9,45 Planstellen für 160 Kinder auf 28,25 und damit eine Erhöhung des Budgets um etwa 54 Prozent auf rund 1,85 Millionen Euro aus. Im Ergebnis bedeutet diese Entwicklung in der Hochrechnung für die derzeit 1.470 heilpädagogisch betreuten Kinder in Niederbayern eine Steigerung der Refinanzierung von Gruppen- und Fachpersonal von etwa 5,9 Millionen Euro.

Bei den Kinderwohnheimen ergab die Hochrechnung eine Steigerung des Personalbudgets von rund 24 Prozent. Das in 2019 errechnete Budget für das im Gruppen- und Fachdienst beschäftigte Personal umfasste in einem konkreten Heim mit 80 Kindern 4,04 Millionen Euro. Für das aufgrund der neuen Betriebserlaubnis um 14,31 Planstellen erhöhte Personal umfasst das Budget nun rund 5 Millionen Euro. Bei 80 Kindern errechnet sich eine Pro-Platz-Erhöhung von rund 11.900 Euro. Das Gesamtvolumen der Refinanzierung für die 200 derzeit in Kinderwohnheimen betreuten Kinder wird sich voraussichtlich um rund 2,4 Millionen Euro erhöhen.

Insgesamt ist durch die Umsetzung der Richtlinie eine Steigerung an Personalausgaben von rund 30 Prozent im Kinder- und Jugendlichenbereich zu erwarten.

 

– ch –

 

Foto: Bez. Niederbayern

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