Polizeiinspektion Landshut

Unfallflucht mit hohem Schaden, Drogenfahrt, verbotene Prostitution und Diebstahl am Fahrzeug

Bericht der Polizeiinspektion Landshut vom 30.01.2025

Stadt Landshut

Außenspiegel beschädigt und entwendet

LANDSHUT. Ein bislang unbekannter Täter beschädigte in der Zeit von Donnerstag, 23.01.25, bis Dienstag, einen in der Dammstraße geparkten Toyota am rechten Außenspiegel. Außerdem ließ der Täter die Spiegelkappe mitgehen. Der entstandene Schaden liegt im dreistelligen Bereich. Hinweise bitte an die Polizei unter 0871/9252-0.

Hoher Schaden nach Unfallflucht

LANDSHUT. Meist sind es nur kleinere Berührungen bei Unfallfluchten, nicht so aber am Mittwoch, 29.01.25, in der Seligenthaler Straße. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte in der Zeit zwischen 10:15 Uhr und 11:15 Uhr, einen BMW, der dort geparkt war. Die Eigentümerin musste einen erheblich beschädigten Kotflügel sowie ein eingedrückte Fahrzeugseite vorfinden. Der Schaden wurde mit einem hohen vierstelligen Betrag geschätzt. Bislang gibt es keine Hinweise auf den Unfallfahrer. Die Polizei sucht deshalb Zeugen unter 0871/9252-0.

Landkreis Landshut

Drogen im Straßenverkehr

ERGOLDING, LKR. LANDSHUT. Der Cannabis-Konsum führte am Donnerstag, 30.01.25, gegen 00:45 Uhr, zu einer Blutentnahme bei einem 24-Jährigen aus Ergolding. Eine Streife kontrollierte den jungen Mann in der Meisenstraße, als er mit seinem E-Scooter unterwegs war. Bei der Kontrolle gab der 24-Jährige zu, etwa 24 Stunden vor der Kontrolle Cannabis zu sich genommen zu haben. Ein anschließender Drogentest deckte zudem den Konsum von Amphetamin auf. Die Beamten brachten den Mann deshalb zur Blutentnahme ins Krankenhaus und verhinderten seine Weiterfahrt. Gegen ihn wird nach dem Straßenverkehrsgesetz ermittelt.

Verbotene Prostitution

ALTDORF, LKR. LANDSHUT. Die Anzeige auf einer Plattform, bei der sexuelle Dienstleistungen vermittelt werden, brachte die Polizei auf die Spur eines 39-Jährigen, der in einem Hotel in der Äußeren Parkstraße seine Dienstleistungen anbot. Da der Mann in Deutschland nicht sesshaft ist, musste er eine Sicherheitsleistung leisten. Seine Tätigkeit in dem Hotel wurde unterbunden. Gegen ihn wird nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz ermittelt, nachdem in Bayern die Prostitution in Gemeinden bis zu 30000 Einwohnern verboten ist.

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