Information zum Schulanfang in der nächsten Woche!
Polizei kündigt verstärkte Schwerpunktkontrollen zum Schulanfang an
VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Hinweise zum Schulbeginn am 10.09.2024
Die Polizei Vilsbiburg wird, beginnend ab dem 10.09.2024, in den nächsten Wochen wieder verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei wird auch die Laserpistole an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit eingesetzt. Ein Hauptaugenmerk wird zusätzlich die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.
Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, heute mitteilte, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2024/2025 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise viel zu schnell unterwegs sind. „Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlage stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass dort mit maximal 10 km/h gefahren werden darf!“. Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 115,- Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn ein Autofahrer dort mit 21 – 25 km/h zu schnell ertappt wird. 600,- Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 61 km/h und mehr (Überschreitung) an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 700,- Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten. Besonders Fahrzeuge in Gegenrichtung sind oft der Meinung, dass die Warnzeichen des Busses nicht für sie gelten.
Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist zeigt auch die Tatsache, dass dies der einzige Fall ist, in dem die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend.“ In diesem Fall werden mindestens 15,- Euro an die Staatskasse fällig. Es wird in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer appelliert.
Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. „Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben Vorrang. Der Fahrzeugverkehr (auch Radfahrer) hat anzuhalten und das Überqueren zu ermöglichen.“ Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt (80,- Euro und 1 Punkt).
Das Ziel der Polizei ist nicht das Abkassieren der Kraftfahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg. Gerade deswegen ist es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, auch durch Überwachungsmaßnahmen. „Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Das Ziel ist, dass ganzjährig kein Schulkind in irgendeiner Art und Weise auf dem Weg zur oder von der Schule zu Schaden kommt.“