Politik

Freie Wähler fordern mehr Sicherheit und klare Regeln im Internet

Identitätsnachweis und strengere Gesetze gegen Deepfakes im Fokus

Aktuelle Stunde: FREIE WÄHLER-Fraktion für mehr Sicherheit im Netz

Beck: Unsere digitale Heimat muss genauso sicher sein wie unsere analoge Welt

zur Aktuellen Stunde „Schutzschild für unsere digitale Heimat – Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Netz“ heute im Plenum des Bayerischen Landtags – Statements von Tobias Beck, Sprecher für Digitalisierung, sowie Martin Scharf, rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

Beck:
„Unsere digitale Heimat muss genauso sicher sein wie unsere analoge Welt. Unsere Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht von uns, dass sie sich im Netz genauso sicher fühlen, wie auf Bayerns Plätzen und Straßen. Wer Freiheit im Netz will, muss auch für klare Regeln, konsequente Rechtsdurchsetzung und den Schutz unserer Bürger sorgen. Bayern steht für einen starken Rechtsstaat – online wie offline.

Als FREIE WÄHLER-Fraktion ist unsere Antwort auf Fake News und Desinformation die Verpflichtung der Digitalkonzerne, bei erstmaliger Anmeldung auf der Plattform die Identität des Nutzers festzustellen. Was für die Mobilfunknutzung seit Jahren Voraussetzung ist, kann für redliche Online-Kommunikation nicht zu viel verlangt sein. Durch den Identitätsnachweis wird klar, wer Inhalte verbreitet – eine Voraussetzung, um Bot-Netzwerke und Fake-Accounts auszuschließen. Auch die technische Voraussetzung, gegenüber den Plattformen lediglich das Mensch-Sein nachweisen zu müssen („Proof of Humanity“), kann dazu beitragen – ohne weitere persönliche Daten hinterlegen zu müssen.“

Scharf:
„Das Phänomen des Identitätsmissbrauchs hat im Zeitalter der digitalen Kommunikation und Sozialer Medien erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Justizministerkonferenz hat mit einstimmigem Beschluss das Bundesjustizministerium zur Prüfung aufgefordert. Wir erwarten hierzu eine rasche Bearbeitung – dieses Thema duldet keinen Aufschub.

Zudem sind Deepfakes im Internet zunehmend ein Problem. Hierbei handelt es sich um täuschend echt aussehende, jedoch unbefugte Medieninhalte vom äußeren Erscheinungsbild einer anderen Person. Diese werden zumeist mit Mitteln künstlicher Intelligenz hergestellt.

Dazu hat die Staatsregierung im letzten Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes zu verbessern. Dieser sieht einen ähnlichen Strafrahmen wie bei Körperverletzung (§223 StGB) vor – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Dies wird den Auswirkungen gerecht, die Deepfakes im Leben von Menschen anrichten können. Wir erwarten von der Bundesregierung, diese Lücke im Strafgesetzbuch möglichst schnell zu schließen. Spätestens mit dem angekündigten digitalen Gewaltschutzgesetz muss hier für Klarheit gesorgt werden.“

 

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