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Die Mittelstandsunion der CSU informiert über die Soforthilfen Corona

Ab heute gilt folgende Regelung in Sachen Soforthilfe Corona im Bundesland Bayern:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Höchstsummen der Zuschüsse wurden angepasst. Es gilt nun folgende Staffelung:

o   Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätige bekommen maximal 9.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen bekommen maximal 15.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen bekommen maximal 30.000 Euro

o   Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbstätigen bekommen maximal 50.000 Euro

  • Das Antragsverfahren wurde geändert: Die Antragsstellung erfolgt nun ausschließlich digital über einen Online-Antrag unter https://soforthilfe-corona.bayern/. So soll eine schnellere Bearbeitung garantiert werden.
  • Wer bereits einen Antrag für die Bayerische Soforthilfe gestellt hatte, kann nun auch noch weitere Liquidität im Rahmen des neuen, abgestimmten Soforthilfeprogramms von Bund und Freistaat beantragen. Dies gilt es im digitalen Antrag zu vermerken.
  • Neue Definition des „Liquiditätsengpasses“ (private, liquide Mittel müssen nicht zuvor ausgeschöpft werden): Eine existenz-bedrohende Lage liegt dann vor, wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Betriebskosten zu decken.

Alle Informationen zu der Neuregelung sowie den Link zum neuen, digitalen Antragsformular finden Sie auf unserer aktuellen Seite zur Corona-Pandemie: https://www.csu.de/partei/parteiarbeit/arbeitsgemeinschaften/mu/corona-pandemie/

 

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