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Coronatest-Betrug: Aufklärung jetzt!

Bund. Die teuren Coronatests haben den Steuerzahler insgesamt rd. 18 Mrd. Euro gekostet. Diese Tests waren zweifellos wichtig. Das Abrechnungsverfahren erwies sich dabei jedoch als höchst betrugsanfällig. Längst ist klar, dass die Testkosten auch deshalb so hoch ausfielen, weil Millionen von Tests bezahlt wurden, die nie stattgefunden haben. Der Schaden für den Steuerzahler geht nach Expertenschätzungen in die Milliarden. Im Einzelnen: Die Coronapandemie war eine beispiellose Krisensituation. Dennoch ist die Konstruktion der Bürgerteststrategie kritikwürdig. Wer es als Teststellenbetreiber darauf anlegte, konnte reihenweise Tests fingieren, also z. B. einen Test mehrfach abrechnen oder sich einfach Testpersonendaten als Mischung aus realen und fiktiven Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten etc. zusammenbasteln.

Die Abrechnungen erfolgten über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Gesundheitsämter erhielten ebenfalls Testdaten, und auch das Robert Koch-Institut (RKI) bekam ausgewählte Daten zu Gesicht. Ein effektiver Datenaustausch und -abgleich fand aber nicht statt. Auffälligkeiten in den Abrechnungen blieben deshalb oft unbemerkt.

So hätten beispielsweise tagesspezifische Vergleiche, wie viele positive Covid-Fälle ein Testzentrum an sein Gesundheitsamt gemeldet und wie viele Tests einschließlich der Negativtests es gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet hat, auf Betrug hinweisen können. Denn wenn ein Testzentrum im Vergleich zu anderen örtlichen Zentren einen extrem niedrigen Positivanteil auswies, wäre dies ein Indiz dafür gewesen, dass dieses Testzentrum möglicherweise hunderte oder tausende Negativtests fingiert und nur deshalb einen ungewöhnlich niedrigen Positivanteil hatte. Auch die sogenannten Metadaten, die bei den an den Testprozessen beteiligten IT-Dienstleistern gespeichert worden sind, hätten bei solchen Plausibilitätsprüfungen helfen können. Das haben dem Bund der Steuerzahler das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das RKI im Zuge unserer Recherchen sogar bestätigt. Doch ein echter politischer Wille, diese Abrechnungen verstärkt zu prüfen, besteht weiterhin nicht.

Aber es gibt Lichtblicke. Nach langen politischen Diskussionen, an denen auch der BdSt beteiligt war, hat sich das BMG im Frühsommer bereit erklärt, die Coronavirus-Testverordnung zu novellieren. Teststellenbetreiber sollen ihre Abrechnungsunterlagen nun deutlich länger, nämlich bis Ende 2028, aufbewahren müssen. Darüber hinaus erkennt das Ministerium ausdrücklich die Chancen an, mithilfe zusätzlicher Metadaten Betrugsindizien zu finden. Gleichzeitig verweist es aber auf die für die Strafverfolgung zuständigen Länder.

Dieses Verantwortungs-Pingpong muss ein Ende haben! Dafür wäre es wichtig, dass das BMG nicht nur die Aufbewahrungsfristen verlängert, sondern vielmehr dafür sorgt, dass das RKI alle verfügbaren Abrechnungsdaten einschließlich der Metadaten erhält. Dann nämlich könnte das RKI effektive Plausibilitätsprüfungen vornehmen und den Strafverfolgungsbehörden der Länder belastbare Betrugsindizien liefern.

Die Zeit drängt. Je länger das BMG wartet, desto geringer sind die Chancen, Betrüger aufzuspüren, Steuergeld zurückzuholen und abschreckende Strafen zu verhängen.


Der Bund der Steuerzahler
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