Finanzen

Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025 mit Entlastungen und Anpassungen

Höhere Pauschalen, verlängerte Mobilitätsprämie, neue Regeln für doppelte Haushaltsführung und Betriebsveranstaltungen

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Die beschlossene Fassung enthält mehrere Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Sie umfassen steuerliche Entlastungen für Gastronomie, Berufspendler und den gemeinnützigen Bereich. Besonders hervorzuheben sind die Anhebungen der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale von 3.000 auf 3.300 Euro sowie der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Darüber hinaus wird die Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöht.

Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit niedrigen Einkommen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie beschlossen. Damit bleibt die Mobilitätsprämie auch nach 2026 bestehen. Als nachteilig bewertet der Bund der Steuerzahler unter anderem die neue Begrenzung der doppelten Haushaltsführung bei einer Wohnung im Ausland auf 2.000 Euro pro Monat. Dieser Höchstbetrag greift jedoch nicht, wenn eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend und zweckgebunden genutzt werden muss.

Eine weitere Verschlechterung sieht der BdSt bei der Durchführung von Betriebsveranstaltungen. Der Gesetzgeber legt fest, dass die Pauschalierungsmöglichkeit für gezahlten Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen nur dann besteht, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Damit reagiert der Gesetzgeber auf frühere BFH-Rechtsprechung, nach der dies zuvor nicht zwingend erforderlich war.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Diese könnte in der Sitzung am 19. Dezember 2025 erfolgen.


Quelle: Bund der Steuerzahler


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