BdSt unterstützt Musterklage zur steuerlichen Berücksichtigung des Rundfunkbeitrags
Verfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern soll Absetzbarkeit klären
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren zur Frage, ob der Rundfunkbeitrag grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden muss. Ziel ist eine juristische Klärung vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26).
Im konkreten Fall hatte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 220,32 Euro geltend gemacht. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Kosten nicht an.
Der BdSt verweist darauf, dass der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen allgemein dem sogenannten soziokulturellen Existenzminimum zugerechnet wird. Bürgergeldempfänger können sich aus diesem Grund von der Zahlung befreien lassen. In einzelnen Bundesländern wird der Rundfunkbeitrag zudem bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt, etwa im Saarland.
Da der steuerliche Grundfreibetrag den Rundfunkbeitrag bislang nicht einbezieht, sieht der Verband Klärungsbedarf. Das Musterverfahren soll prüfen, ob Einkommensteuerpflichtige im Vergleich zu anderen Personengruppen bei dieser Aufwendung gleichheitswidrig behandelt werden.


