AllgemeinDaten & FaktenPolitikPopulärPortraitSozialesUmwelt & Energie

AUS EINS MACH ZWEI – PILOTVERSUCH ZUR SEPARIERUNG VON GÜLLE

Bildtext: Einhellige Meinung der beteiligten Behörden: Im Landkreis Landshut soll ein Pilotprojekt zur Separierung von Gülle

 

Aus eins mach zwei

Landrat Peter Dreier initiiert Pilotversuch zur Separierung von Gülle

 

Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser, Sorgen vor der Einführung der neuen EU-Gülleverordnung, drohende strenge Reglementierungen: Viele Landwirte blicken zweifelnd in die Zukunft. Vor allem die geplante neue EU-Düngeverordnung hat auch in der Region Landshut für viel Diskussionsstoff gesorgt, gehören doch manche Gemeinden bereits jetzt zu den besonders betroffenen Gebieten, die mit starken zeitlichen und mengenmäßigen Einschränkungen bei der Gülleausbringung rechnen müssen.

Die Grundwasserbelastung durch erhöhte Nitratwerte ist für Landrat Peter Dreier schon seit vielen Jahren ein Thema, so hat er auch als ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Hohenthann dort ein sehr erfolgreiches Forschungsprojekt etabliert, das bereits gute Fortschritte erzielt hat. Doch mit den drohenden strikten Vorgaben aus Brüssel stehen die Landwirte vor einer schier unlösbaren Herausforderung: Ihre in teils großen Mengen anfallende Gülle in einem noch kleineren Zeitraum auszubringen, ohne das Grundwasser zu beeinflussen, ginge zwangsläufig mit enormen Investitionen zur Ausweitung der Lagerkapazitäten einher – das Grundproblem bliebe nichtsdestotrotz bestehen.

So will Landrat Peter Dreier ein Pilotprojekt im Landkreis Landshut in die Wege leiten, das einen innovativen, aber vielversprechenden Ansatz verfolgt: Die international tätige und renommierte Firma Flottweg aus Vilsbiburg hat in Zusammenarbeit mit der Firma AQUA VIVENDI aus Velden ein Verfahren mit einer mobilen Anlage entwickelt, mit der die Gülle in verschiedene Komponenten separiert werden kann: Übrig bleiben ein Feststoff, der mit einem mineralischen Dünger vergleichbar ist, und Prozesswasser. Durch diese Trennung der Bestandteile geht der Phosphatgehalt der übrigen Flüssigkeit gegen null, der Gesamtstickstoff wird um ca. 60 Prozent reduziert. Eben diese beiden Werte können maßgeblich die Nitratbelastung des Grundwassers beeinflussen. Das Verfahren benötigt keine chemischen Zusätze, es kommen neben der Dekanteranlage der Firma Flottweg sogenannte Zuschlagstoffe zum Einsatz, die auf Stärkebasis hergestellt werden, und Tonminerale, die über geruchsbindende- und humusfördernde Eigenschaften verfügen.

Durch die Trennung in die beiden Komponenten ist eine zielgerichtete Ausbringung der organischen Düngemittel auf den Feldern möglich, zudem könnte der übrige Feststoff als auch in anderen Betrieben zur Pflanzendüngung genutzt werden, beispielsweise in Gärtnereien oder Baumschulen. Auch private Gartenbesitzer könnten dies für ihre Pflanzen und Beete nutzen. Die Erzeugung des Düngers würde so neue Einnahmequellen für die Landwirte erschließen.

Nach Dreiers Vorstellung könnte das übrige Prozesswasser in Gülleschläuchen oder -lagunen gelagert und anschließend zur Feldbewässerung verwendet werden – zumal die vergangenen Jahren sehr trocken waren und sich die Grundwasserbestände vielfach noch nicht erholt haben. Gegen Dreiers vorausschauenden Ansatz spricht aber leider die Düngeverordnung, unter der dieses Prozesswasser bisher, trotz seines kaum existenten Phosphatgehaltes, rechtlich fallen würde. Diese Verordnung sieht strenge Sperrfristen vor, erlaubt die Ausbringung lediglich innerhalb eines begrenzten Zeitraums und in beschränkter Menge. Das Paradoxe: Bei der derzeitigen Rechtslage sind die Voraussetzungen der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu erfüllen, sodass dieses Prozesswasser in Güllegruben gelagert werden müsste. Landrat Dreier hat nun den Anstoß dazu gegeben, dass die zuständigen bayerischen Fachministerien prüfen, ob doch die Möglichkeit gegeben ist, das Prozesswasser im Rahmen der Düngeverordnung, allerdings mit gewissen Erleichterungen, verwerten zu können.

Landrat Dreier betont: „Wenn das Prozesswasser zwingend in den Anwendungsbereich der Düngeverordnung fällt, so müssen zumindest praktikable Lösungen gefunden werden, um die für die Landwirte schwierige Situation zu entschärfen.“ Noch dazu sei die Technologie ideal, um das hohe Gülleaufkommen flächendeckend in den Griff zu bekommen: Die Flottweg-Anlage ist mobil, könnte also auch auf mehreren Höfen eingesetzt werden. „Ich könnte mir hier ein Modell ähnlich wie bei den Maschinenringen vorstellen – eine Gemeinschaftsanschaffung, die von mehreren Höfen gegen Gebühr genutzt werden kann.“

Damit dieser ganzheitliche Ansatz vielleicht doch noch Früchte tragen kann, hat der Landrat Vertreter aller beteiligten Behörden an einen Tisch geladen: Neben dem Wasserrecht am Landratsamt wurde dabei die Sicht des Umweltministeriums, des Landwirtschaftsministeriums, der Landesanstalt für Umwelt, der Regierung von Niederbayern, des Wasserwirtschaftsamtes und der Landesanstalt für Landwirtschaft dargestellt. Die Firmen Flottweg und AQUA VIVENDI stellten ihre hochmoderne Technologie vor, die bei einem Landwirt im Landkreis Augsburg bereits seit zwei Jahren für Testversuche im Einsatz ist. Das Ergebnis von Dreiers Vorstoß: Auch im Landkreis Landshut soll ein Pilotprojekt ins Leben gerufen werden, bei dem diese Technologie in der landwirtschaftlichen Praxis „auf Herz und Nieren“ getestet wird – eine ausführliche Evaluierung vorausgesetzt. Derzeit wird das Genehmigungsverfahren für diesen Versuch vorbereitet. Für aussagekräftige Ergebnisse sollen sich dann mehrere Landwirte unterschiedlicher Betriebsvarianten beteiligen.

„Durch diese herausragende Technologie der Firma Flottweg haben wir die beste Chance, den schwierigen Spagat zwischen Gülleausbringung, Grundwasserschutz und Düngeverordnung zu meistern. Dieses Pilotprojekt könnte richtungsweisend für die Zukunft unserer Landwirtschaft sein“, so der Landrat abschließend.

 

Fotos: Landkreis Landshut

Mehr anzeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"