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Sparbeschlüsse der Bundesregierung

Das Kabinett der Bundesregierung hat in seiner Sitzung vom 15.10.2025 einen Vorschlag beschlossen, mit dem durch Kürzungen der Budgets der Krankenhäuser Einsparungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglicht werden sollen.

1. Rückschritt trotz vorheriger Zusagen
Die Bundesregierung hatte mit dem Haushaltsbegleitgesetz erst vor kurzem auf die massiven Vorleistungen der Krankenhäuser in den Inflationsjahren 2022 und 2023 reagiert und den dringend erforderlichen Inflationsausgleich in Höhe von 4 Mrd. Euro beschlossen. Dieser Ausgleich ist für das wirtschaftliche Überleben der Krankenhäuser und damit letztlich für eine erfolgreiche Krankenhausreform von zentraler Bedeutung. Wenn die Kliniken jetzt nur wenig später von dieser Sonderzahlung schon wieder ein Volumen von geschätzt 1,8 Mrd. verlieren sollen, werden diese Zuschläge de facto entwertet, denn durch diese Deckelung würden den Kliniken genau diese dringend notwendigen Mehreinnahmen wieder entzogen.

Ein solches Vorgehen gleicht einer Irreführung der Krankenhäuser, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen und gefährdet die Existenz selbst versorgungsrelevanter Krankenhäuser.

2. Dauerhafte Unterfinanzierung und strukturelle Schieflage
Konkret soll mit dem Änderungsantrag die Höchstgrenze der Verhandlungsmöglichkeiten zur Anpassung des Landesbasisfallwertes 2026 durch eine gesetzliche Begrenzung auf den Orientierungswert, der die Kostensteigerung rückwirkend abbildet, begrenzt werden. Entgegen der Prognose für Sach- und Personalkostensteigerungen soll damit eine Einsparung von 1,8 Mrd. Euro jährlich in den Kliniken laut Bundesministerium für Gesundheit erzielt werden.

Wir stellen uns die Frage: Ist es politisch gewollt, dass die Misere der defizitären Krankenhäuser endlich endet oder soll diese mit dem maroden und überkomplexen Finanzierungssystem ständig weitergeschrieben werden, wie es sich jetzt abzeichnet?

Für uns steht fest: Die Krankenhausreform ist auf dieser prekären finanziellen Grundlage für die Kliniken in Bayern nicht mehr verlässlich umsetzbar. Daran ändert der befristete einmalige Rechnungszuschlag nichts und die Krankenhausreform selbst führt bekanntlich nicht zu einer Erhöhung der Behandlungserlöse.

Die Folgen dieser Deckelung wirken nicht nur für ein Jahr:

• Basiswirksamer Eingriff: Der derzeitige Rechnungszuschlag von 4 Milliarden Euro deckt die Inflation nur vorübergehend ab, da er nicht basiswirksam ausgestaltet ist. Demgegenüber wirkt der abgesenkte Veränderungswert 2026 (1,8 Milliarden Euro) basiswirksam dauerhaft fort, so dass sich der Betrag jährlich aufsummiert.
• Kumulative Effekte: Kostensteigerungen, die einmal nicht berücksichtigt werden, fehlen nicht nur im betroffenen Jahr, sondern auch in allen Folgejahren.
• Dauerhafte Unterdeckung: Schon jetzt warnen Experten vor einer zusätzlichen Defizitlücke von mindestens 3,8 Milliarden Euro jährlich ab 2027 – ohne Berücksichtigung weiterer Reformeffekte.

3. Politischer Wortbruch
Wir erachten den Schritt, knapp die Hälfte der Sofort-Hilfen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen umzulenken, als eine höchst problematische Entscheidung und sehen darin einen Wortbruch. Die Stimmung in den Krankenhäusern ist an einem Tiefpunkt.

Gerade in der Phase der bevorstehenden Fusion und der Krankenhausreform wird so die notwendige Steuerbarkeit massiv gefährdet.

Wir sehen bei diesen neuen Rahmenbedingungen, wenn diese so im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden, keine verlässliche Existenzgrundlage mehr für die Krankenhausträger, deren Defizite nicht durch Träger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ausgeglichen werden können.

4. Belastung der Kommunen
Was den Krankenhäusern fehlt, müssen am Ende die Kommunen ausgleichen. Für den ab 01.01.2026 fusionierten Klinikverbund bedeutet die Deckelung einer möglichen Erhöhung des mit den Kassen zu verhandelnden Budgets eine zusätzliche Finanzierungslücke in Höhe von 4.086.729,00 Euro pro Jahr.

Für die Stadt und den Landkreis Landshut bedeutet dies eine zusätzliche dauerhafte Last, die an anderer Stelle – etwa beim öffentlichen Nahverkehr, bei Schulen oder der Infrastruktur – Kürzungen erzwingen würde. Alternativ droht eine Erhöhung der Umlagen, was wiederum die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger direkt belastet.

Wir bitten Sie, die Politiker, eindringlich Ihren Einfluss geltend zu machen, um die drohende Existenzgefahr für bayerische Kliniken und die Sicherheit der stationären Versorgung abzuwenden. Diese Regelung muss in dieser Form verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

André Naumann                              Prof. Dr. med. Dr. h.c. Florian Löhe
Vorstände
Klinikum Landshut Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Landshut

Heiner Kelbel                                   Jakob Fuchs
Geschäftsführer                              Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Kinderkrankenhaus St. Marien.      LAKUMED-Kliniken

 

 

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