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Energetische Sanierung: Finanzverwaltung konkretisiert Steuerförderung

BMF überarbeitet Anwendungsschreiben zu § 35c EStG grundlegend

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 21. August 2025 ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, das die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen nach § 35c EStG präzisiert. Es ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2021 und schafft mehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Steuerberater. 🔎

Kern der Neuregelung ist eine umfangreiche Sammlung von Einzelfragen, die bisher in der Praxis zu Unsicherheiten geführt haben. Konkretisiert wird u. a., wie die Förderung anzuwenden ist bei:

  • Miteigentum
  • Mehreren Gebäuden
  • Nicht ausschließlich selbstgenutzten Immobilien

Auch die Abgrenzung zu eigenen Wohnzwecken wird klarer gefasst. Zudem werden Ausschlussgründe genauer definiert.

Praxisrelevant: In der überarbeiteten Anlage zu Umfeldmaßnahmen sind nun auch vorbereitende Arbeiten förderfähig, z. B.:

  • Entfernung von Putz
  • Austausch von Regenrohren

Musterbescheinigung verbindlich
Die seit Dezember 2024 geltende Musterbescheinigung für durchgeführte Maßnahmen bleibt verbindlich. Damit sind künftig sowohl formale als auch inhaltliche Voraussetzungen für die steuerliche Förderung eindeutig geregelt.

Weitere Informationen:
🔗 BMF: Förderung energetischer Maßnahmen, Einzelfragen zu § 35c EStG


 

 

 

 


Quelle: Bund der Steuerzahler

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