Bekämpfung des neuartigen Coronavirus
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Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Landshut zur Beschränkung nicht ortsfester öffentlicher Versammlungen
Die Stadt Landshut erlässt in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungsbehörde aufgrund von Art. 15 Abs. 1 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) vom 22.…
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