Pannermayr: „Kommunen stehen vor einer langen finanziellen Durststrecke“

– Kommunen müssen in der Lage bleiben, ihre Aufgaben zu erfüllen und zu investieren.
– Kompensation für Ausfälle bei der Gewerbesteuer soll auch 2021 fortgeführt werden.
Eine Basis für die erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die kommunale Daseinsvorsorge, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr: „Bayerns Städte und Gemeinden sind sichere Ankerpunkte für die Menschen. Das bisherige Corona-Krisenmanagement unter extremen Anforderungen zeigt, wie unentbehrlich kommunale Daseinsvorsorge in schwierigen Zeiten ist. Kommunen müssen weiter in der Lage bleiben, ihre Aufgaben zu erfüllen.“ Dank der zuverlässigen Infrastruktur mit Kommunalverwaltungen, Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Gesundheitswesen konnten die Kommunen im Schulterschluss mit Bund und Freistaat die Herausforderungen der Corona-Pandemie bislang gut meistern.
Ein wichtiger Aspekt für die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen ist die Zusage von Bund und Ländern, Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Jahr 2020 je zur Hälfte zu kompensieren. Auf Bayern entfallen für 2020 insgesamt knapp 2,4 Milliarden Euro Bundes- und Landesmittel. Damit könnten die in der Steuerschätzung prognostizierten Rückgänge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2020 aufgefangen werden. Pannermayr: „Der Ausgleich der krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer ist eine wertvolle Hilfe von Bund und Freistaat. Dies bringt den Kommunen zumindest für das Jahr 2020 eine Erleichterung. Die Kompensation der Gewerbesteuer verschafft eine kurze Atempause vor einer langen finanziellen Durststrecke in den nächsten Jahren.“
Insbesondere bei der Gewerbesteuer ist keine Erholung in Sicht. Städte und Gemeinden müssen laut aktuellen Prognosen auch in den kommenden Jahren mit empfindlichen Steuerausfällen rechnen. Daher richtet der Bayerische Städtetag gemeinsam mit allen kommunalen Spitzenverbänden im engen Schulterschluss mit der Bayerischen Staatsregierung an den Bund laut Pannermayr die Forderung: „Der Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer darf nicht nur befristet im Jahr 2020 erfolgen, sondern muss auch in der Folgezeit fortgeführt werden.“
Nicht nur im Bund, sondern auch in Bayern besteht Handlungsbedarf. Pannermayr: „Damit Kommunen handlungsfähig bleiben, müssen Bund und Freistaat dafür sorgen, dass finanzielle Spielräume erhalten bleiben. Der Freistaat hat hierfür im kommunalen Finanzausgleich 2021 wichtige Weichen gestellt. Dies gilt besonders für die Schlüsselzuweisungen, die auf solidem Niveau gehalten werden konnten. Darüber hinaus wurden Investitionen für Schulen und Kindertageseinrichtungen gestärkt. Dies sind wichtige Maßnahmen, um den dramatischen Einbruch der kommunalen Haushalte zumindest teilweise abzumildern.“
Die Ausgaben in den kommunalen Haushalten wachsen stetig. Vor allem zusätzliche Aufgaben zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Soziales – etwa beim Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsangeboten an Schulen oder bei der Digitalisierung von Schulen – haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg auf der Ausgabenseite geführt, die sich nur teilweise mit staatlichen Finanzzuweisungen über Förderprogramme decken lassen. Pannermayr: „Die kommunalen Haushalte geraten zunehmend in eine strukturelle Schieflage, die sich bei wegbrechenden Steuereinnahmen verschärft.“
Die Kombination von steigenden Ausgaben und sinkenden Steuereinnahmen führt in kommunalen Verwaltungshaushalten zu gewaltigen Finanzierungslücken. Wenn Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, müssen eigentlich notwendige Investitionsmaßnahmen aufgeschoben werden. Dies ist in der aktuellen Zeit des wirtschaftlichen Konjunktureinbruchs ein falsches Signal. Um die Konjunktur wieder zu beleben, sind gerade jetzt öffentliche Investitionen dringend nötig. Besonders die kommunale Ebene setzen mit ihren Investitionen und Projekten, wie etwa den Bau von Schulen und den Ausbau der Infrastruktur wichtige Impulse für die heimische Wirtschaft.
Pannermayr: „Grundsteuer C hilft bei Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau“
– Freistaat erarbeitet ein flächenbezogenes Landesgrundsteuergesetz.
– Unbebaute Grundstücke im Innern für Bebauung mobilisieren, um Flächen außen zu sparen.
Auf Bundesebene besteht nun eine Rechtsgrundlage für einen Hebesatz auf baureife Grundstücke: Mit der Grundsteuer C können die Kommunen ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau erhalten. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr: „Die Grundsteuer C ist ein unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Damit können baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind, mit einem eigenen Hebesatz belegt werden. Der Bayerische Städtetag erwartet, dass der Freistaat diese bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit in Bayern in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt.“
Vielfach berichten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Grundeigentümern, die trotz bestehendem Baurecht ungenutzte Baugrundstücke in Ortszentren bevorraten, ohne konkret eine Bebauung zu planen. Eine Grundsteuer C kann als Steuerungsinstrument wirken, damit Eigentümer motiviert werden, ungenutzte Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen oder an Bauinteressenten zu verkaufen. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hat daher kein Verständnis für die bisherige Blockadehaltung von Vertretern der Freien Wähler im Bayerischen Landtag und in der Bayerischen Staatsregierung.
Wenn es um Flächensparen geht, brauchen die Kommunen wirkungsvolle Werkzeuge, sagt Pannermayr: „Städte und Gemeinden brauchen Instrumente, damit sie gezielt Innenentwicklung vorantreiben können. Mit der Nutzung von bislang unbebauten Baugrundstücken kann das wichtige Ziel des Flächensparens besser erreicht werden. Kommunen brauchen steuerrechtliche Instrumente – dazu gehört eine Grundsteuer C. Darüber hinaus kann eine steuerliche Begünstigung zum Flächensparen helfen, wenn zum Beispiel nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Hofgrundstücke an Kommunen veräußert werden. Außerdem brauchen Kommunen baurechtliche Werkzeuge, wie ein generelles Vorkaufsrecht für Kommunen.“
Der Bayerische Städtetag lehnt Überlegungen der Staatsregierung ab, eine Zonierung für die Grundsteuer B – etwa nach Größenklassen oder Zonentypisierungen – zu schaffen. Pannermayr: „Eine Zonierung je nach Stadtviertelwürde in den Städten einen hohen bürokratischen Aufwand, enorme Konflikte und rechtliche Risiken nach sich ziehen.“
Der Hintergrund: Bundestag und Bundesrat haben Ende 2019 eine Reform der Grundsteuer und eine Grundgesetzänderung mit einer Öffnungsklausel für die Bundesländer verabschiedet. Damit bleibt die Grundsteuer als wichtige kommunale Steuereinnahme nach der Gewerbesteuer erhalten. Der Freistaat will mit einem Landesgrundsteuergesetz einen flächenbezogenen Bewertungsansatz für die Grundsteuer schaffen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige und stetige Einnahmesäule für Städte und Gemeinden. In Bayern betrug das jährliche Aufkommen der Grundsteuer B für Immobilien rund 1,8 Milliarden Euro, das sind 10 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen (18,7 Milliarden Euro). Das Gesetzespaket des Bundes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sieht eine Neujustierung der Grundsteuer vor, das auf den Wert der Grundstücke samt aufstehender Gebäude abstellt. Das kommunale Hebesatzrecht bleibt bestehen. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Finanzämtern und kommunalen Steuerämtern bleibt erhalten.
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November 2019 unter Zeitdruck eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Ohne diese Neuregelung wäre es ab dem Jahr 2020 zum vollständigen Ausfall der Grundsteuereinnahmen gekommen. Nun gilt für eine Übergangsfrist von fünf Jahren die bisherige Regelung zur Erhebung der Grundsteuer: Die Neubewertung aller – in Deutschland insgesamt 35 Millionen – Grundstücke muss spätestens bis 31.12.2024 abgeschlossen sein. Am 1.1.2025 soll dann das Landesgrundsteuergesetz in Kraft treten.
Foto: Markus Pannermayr, Bayerischer Städtetagspräsident

