Klimagutachten für Landshut: „…Stand bei Null, weniger als Null…“

Video-Auszug aus dem Umweltsenat der Stadt Landshut vom 25. Juni 2020, Tagesordnungspunkt 3. „Arbeitsprogramm des Klimaschutzmanagements 2020 (Klimaschutz und Klimaanpassung)“.
Zur Erinnerung:
Die Fortschreibung des Klimagutachten 1996 wurde bereits am 16.10.2018 einstimmig beschlossen:
4. Dem Haushaltsausschuss wird empfohlen, Mittel zur Fortschreibung des Klimagutachtens in digitaler Form bereitzustellen.“
Der Stand der Umsetzung bisher ist „Null, weniger als Null…!“
1. Vom Vortrag des Referenten mit Bericht über den Stand des Vollzugs der Beschlüsse des Stadtrates zum Klimaschutzmanagement sowie die weitere Aufgabenplanung wird Kenntnis genommen. 11 : 0
2. Es besteht Einverständnis, dass die Ergebnisse der Fortschreibung der Energie- und C02-Bilanz aus den von der Verwaltung genannten Gründen nicht bis Ende 2020, sondern im 1. Quartal 2021 zusammen mit einem Bericht zum Stand der Maßnahmenumsetzung vorgelegt werden. 11 :0 3.
3. Mit dem von der Verwaltung vorgestellten Vorgehen bei der Aufstellung eines Klimafolgenanpassungskonzepts welches über das Positionspapier des Deutschen Städtetages hinausgeht, besteht grundsätzlich Einverständnis. Die genaue Planung der Vorgehensweise bei der Konzepterstellung ist dem Umweltsenat demnächst vorzulegen.
4. Der Umweltsenat stellt zu den Prüfungsaufträgen des Plenums gem. Beschluss vom 22.12.2019 fest, dass von einer Einrichtung einer Klimaampel und eines Klimaforums derzeit abgesehen wird, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nach detaillierter Prüfung und aus den von der Verwaltung genannten Gründen für ineffizient und nicht zielführend gehalten werden. Nach Start der bereits beschlossenen digitalen Infoplattform ist zu prüfen, ob eine Beteiligungsplattform zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll ist.
5. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen für die Teilnahme der Stadt Landshut am ,Modellvorhaben Klimagerechter Städtebau‘. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Antragsstellung rechtzeitig bis 31.07.2020. Dem Dringlichkeitsantrag Nr. 57 der Fraktion CSU/LM/JUBfL vom 23.06.2020 wird hiermit Rechnung getragen. 11 :0
6. Das bestehende Energie- und Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2011 wird fortgeschrieben und ein Beteiligungsverfahren analog dem Klimaanpassungskonzept bei der Erstellung durchgeführt. 11 :O
7. Der Umweltsenat begrüßt, dass sich die Verwaltung der Thematik der personellen Ausstattung jetzt umfassend annimmt. 8:3
8. Gegenüber dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 10.05.2019, Nr. 943, und dem Beschluss des Plenums vom 20.12.2019 ist keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 14.05.2020, Nr. 30 gilt daher mit dem vorstehenden Beschluss als mitbehandelt.
Foto/Film: Klartext.LA

