Kabelgebühren in der Nebenkosten-Abrechnung: Was Mieter jetzt prüfen sollten
Seit Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Doch nicht überall wurde die neue Regelung korrekt umgesetzt. Erolg Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW, rät deshalb zur genauen Prüfung der Abrechnung.
Vorsicht bei Sammelposten in Mehrfamilienhäusern
Gerade in größeren Wohnanlagen wurde das Kabelfernsehen bislang über Sammelverträge zentral organisiert – die Kosten landeten automatisch auf der Nebenkostenabrechnung. „Ein Jahr nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs zeigt sich, ob Vermieter die Gesetzesänderung korrekt umgesetzt haben“, so Tergek.
Was sich seit Juli 2024 geändert hat
Der Kabelanschluss war früher oft fester Bestandteil der Mietwohnung – ohne eigene Wahlmöglichkeit. Seit dem 1. Juli 2024 gilt: Der Kabelanschluss darf nicht mehr als Nebenkostenposition abgerechnet werden. Mieter können nun frei entscheiden, ob sie TV über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet nutzen möchten.
Nebenkostenabrechnung genau prüfen
Wichtig ist der Blick auf den Abrechnungszeitraum: Nur Kabelgebühren bis einschließlich Juni 2024 dürfen noch enthalten sein. Ab Juli ist eine Umlage . Wer dennoch Kabelgebühren auf der Abrechnung findet, sollte aktiv werden.
So machen Mieter ihre Rechte geltend
Enthält die Abrechnung unzulässige Kabelkosten, sollten Mieter einlegen – mit Verweis auf die Gesetzesänderung zum 1. Juli 2024. Die Frist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Unrechtmäßig gezahlte Beträge können <strongzurückgefordert werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Abrechnung prüfen, auffällige Positionen hinterfragen und bei Unklarheiten Beratung einholen.
Quelle: Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.

