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Glycerin: BfR erweitert gesundheitliche Bewertung auf feste Lebensmittel

Richtwerte für Slush-Ice können nach Einschätzung des Instituts grundsätzlich auch auf Backwaren und andere feste Lebensmittel angewendet werden

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Bewertung zu Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff erweitert. Nachdem bislang vor allem Slush-Ice-Getränke im Fokus standen, können die gesundheitlichen Bewertungsmaßstäbe nach Einschätzung des Instituts prinzipiell auch auf feste Lebensmittel wie feine Backwaren angewendet werden. Anlass sind aktuelle Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, bei denen teilweise hohe Glyceringehalte auch in festen Lebensmitteln festgestellt wurden.

Glycerin, auch Glycerol oder Glyzerin genannt, ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 zugelassen und kann unter anderem in aromatisierten Getränken, Slush-Ice und Backwaren eingesetzt werden. Als Süßungsmittel ist der Stoff allerdings nicht zugelassen. Eine gesetzliche Höchstmenge ist nicht festgelegt. Glycerin darf nach dem sogenannten „Quantum-satis“-Prinzip in der Menge verwendet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Bereits 2025 hatte das BfR untersucht, ob die Aufnahme von Glycerin über Slush-Ice-Getränke mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die damalige Bewertung ergab, dass jüngere Kinder bei den von der amtlichen Lebensmittelüberwachung gemessenen mittleren Glyceringehalten bereits mit einer kleinen Portion Slush-Ice eine Menge aufnehmen können, bei der in der medizinischen Anwendung eine Wirkung auf den Hirndruck beobachtet wurde.

Im März 2026 leitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für einen einmaligen Verzehr eine akute Referenzdosis von 125 Milligramm Glycerin pro Kilogramm Körpergewicht ab. Sie beschreibt die Menge, die ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Dieser Wert steht nach Angaben des BfR im Einklang mit seiner eigenen Risikobewertung. Das BfR hatte zuvor eine niedrigste therapeutisch wirksame Dosis von 250 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht identifiziert.

In seiner aktuellen Stellungnahme hat das BfR untersucht, ob diese Bewertungsmaßstäbe auch auf Glycerin aus festen Lebensmitteln übertragen werden können. Dabei spielt eine Rolle, ob die Zusammensetzung eines Lebensmittels die Geschwindigkeit beeinflusst, mit der Glycerin in den Körper aufgenommen wird.

Grundlage der Bewertung ist unter anderem eine Humanstudie, in der Glycerin sowohl auf nüchternen Magen als auch zusammen mit einer standardisierten Mahlzeit verabreicht wurde. Dabei wurde Glycerin in Kombination mit der Mahlzeit sogar etwas schneller ins Blut aufgenommen. Die maximale Glycerinkonzentration wurde mit Mahlzeit nach 16 Minuten und ohne Mahlzeit nach 38 Minuten erreicht.

Das BfR weist allerdings darauf hin, dass unterschiedliche Lebensmittelzusammensetzungen die Aufnahme möglicherweise unterschiedlich beeinflussen können. Im Idealfall müsse ein solcher Einfluss im Einzelfall beurteilt werden. Da für die jeweils betrachteten Lebensmittel jedoch entsprechende experimentelle Daten am Menschen fehlen, hält es das Institut für gerechtfertigt, davon auszugehen, dass Glycerin aus festen Lebensmitteln nicht langsamer aufgenommen wird als aus Slush-Ice oder anderen Getränken.

Damit sind nach Einschätzung des BfR sowohl die von der EFSA festgelegte akute Referenzdosis von 125 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht als auch die vom BfR identifizierte niedrigste therapeutisch wirksame Dosis von 250 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht prinzipiell auch für die gesundheitliche Bewertung von Glycerin in festen Lebensmitteln einschließlich feiner Backwaren anwendbar.


Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme 049/2026 „Glycerin in Lebensmitteln: Gesundheitlicher Richtwert gilt nicht nur für Slush-Eis, sondern auch für feste Lebensmittel“, 8. September 2026. Eigene redaktionelle Zusammenfassung.

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