Bund der Steuerzahler informiert: Attraktive Steuervorteile und Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung
So sparen Sie als Eigentümer oder Mieter!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei einer Sanierung oder Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien Geld zu sparen:
• Land und Bund bieten Fördermaßnahmen für die Sanierung oder Modernisierung durch Eigentümer, wie z. B. die Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Förderung gibt es steuerfreie Förderzuschüsse und/oder vergünstigte Kredite ggf. mit Tilgungszuschuss.
• Die Steuerliche Förderung für energetische Sanierung durch Eigentümer nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) bietet einen hohen Steuererlass.
• Mit den steuerlich absetzbaren Handwerkerleistungen können Eigentümer und Mieter nach § 35a EStG ebenfalls Steuern sparen.
Aber eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die steuerliche Förderung ist nicht möglich, wenn für die gleiche Maßnahme Fördermittel gezahlt wurden z. B. zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Förderzuschüsse. Sie müssen sich also entscheiden.
Für wen eignen sich Fördermaßnahmen?
Eigentümer von Immobilien können durch die Beantragung von Fördermitteln einen steuerfreien Zuschuss oder einen vergünstigten Kredit ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten. Fördermittel helfen bei der Finanzierung: Reichen die eigenen Ersparnisse nicht aus und sind Kredite zu teuer, kann man die Maßnahme mit Hilfe von Fördermitteln finanzieren. Deshalb kann eine Förderung für Personen, die wenig Steuern zahlen wie z. B. Rentner, vorteilhafter sein.
Beispielrechnung:
Eine Fenstermodernisierung kostet 15.000 Euro und kann mit 15 % gefördert werden:
15.000 € × 15 % = 2.250 Euro steuerfreier Zuschuss.
Wichtig: Eigenes Geld und der Zuschuss bzw. der verbilligte Kredit sollten zur Deckung der Kosten ausreichen. Antragsteller müssen die zu erwartenden Aufwendungen und die teilweise umfangreichen Förder-Voraussetzungen genau kennen. Eine Sanierung mit Fördermitteln erfordert eine gute Vorbereitung und Planung vor Beginn der Maßnahmen. Zu beachten ist, die Bearbeitung des Antrages durch die Behörde kann schleppend sein und die Arbeiten dürfen in der Regel erst nach der Förderzusage beginnen.
Für wen eignet sich die steuerliche Förderung für energetische Sanierung?
Wer Steuern zahlt und die energetische Sanierung selbst finanzieren kann, spart viel Steuern mit der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen gem. § 35c EStG. Die Steuerermäßigung fließt erst nach Abschluss der Maßnahme, wenn alle Rechnungen bezahlt sind. Durch die Steuerersparnis bekommen Eigentümer einen Teil der Kosten zurück. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen für selbst genutzte Wohnimmobilien, die älter als 10 Jahre sind, wenn die Maßnahmen vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.
Steuerlich berücksichtigt werden die Kosten für Beratung, Baubegleitung, den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Inbetriebnahme von Anlagen, notwendige Umfeldmaßnahmen wie Gerüstbau und sogar die Materialkosten. Berücksichtigt werden die Aufwendungen inklusive Umsatzsteuer.
Förderungsfähig sind die Kosten für folgende Maßnahmen:
• Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
• Erneuerung von Fenstern und Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
• Erneuerung der Heizungsanlage
• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie älter als zwei Jahre sind
• Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden. Der Antrag wird in der Steuererklärung für das Jahr der Fertigstellung und Bezahlung der Maßnahmen gestellt. Dabei muss die Rechnung und eine Fachunternehmerbescheinigung vom Handwerksbetrieb zusammen mit dem entsprechenden Formular im Rahmen der Steuererklärung eingereicht werden.
Von der energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Kosten (insgesamt max. 40.000 Euro pro Wohnimmobilie), verteilt über drei Jahre, von der Steuerschuld abzugsfähig:
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Jahr: 7 % der Aufwendungen, max. 14.000 €
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Jahr: 7 % der Aufwendungen, max. 14.000 €
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Jahr: 6 % der Aufwendungen, max. 12.000 €
Die Steuerermäßigung wird von der Steuerschuld abgezogen und führt damit zu einer sehr hohen Ersparnis.
WIE WERDEN SANIERUNG UND MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM GEFÖRDERT?
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/nr-11-energetische-gebaeudesanierung-fachunternehmerbescheinigung/
Beispielrechnung:
Abzug energetische Sanierung – Steuerersparnis – Zu zahlende Steuer
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Jahr: 129.000 € × 7 % = 9.030 € → Steuer: 374,00 €
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Jahr: 129.000 € × 7 % = 9.030 € → Steuer: 374,00 €
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Jahr: 129.000 € × 6 % = 7.740 € → Steuer: 1.664,00 €
Gesamtersparnis: 25.800 €
Eine Familie mit einem Kind und zwei berufstätigen Eltern führt eine Wärmedämmung in Höhe von 129.000 Euro durch. Die Eheleute zahlen im Jahr gemeinsam 9.404 Euro Steuern. Jeder Eigentümer kann die Förderung für die eigene Wohnimmobilie nur einmal nutzen. Käufer können für das gleiche Objekt eine neue energetische Maßnahme wieder fördern lassen.
Für wen eignen sich steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen?
Die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG eignen sich insbesondere, wenn in der selbst genutzten Wohnimmobilie keine energetischen Maßnahmen beauftragt werden sondern sonstige Arbeiten wie z. B. Reparaturen, Dachausbau oder Sanierung von Bad oder Küche. Denn von den Kosten für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung sind nur die Kosten für die geleisteten Arbeitsstunden der Handwerker und nicht die Kosten für das Material steuerlich gefördert.
Vorteilhaft ist, dass sehr viele Maßnahmen gefördert werden. Beispielsweise auch Umzüge: fallen dabei Kosten für Malerarbeiten, Reparaturen oder Aufbau von Möbeln an, gelten die ebenfalls steuerlich als absetzbare Handwerkerleistung.
Zu beachten:
• Die Handwerkerleistung darf nicht bar bezahlt werden.
• Der Handwerker muss eine Rechnung erstellen, die den steuerlich absetzbaren Teil (Arbeitsstunden, Anfahrt, Wartung, Entsorgung) ausweist.
• Kosten für Materialaufwand sind nicht steuerlich gefördert.
• Nur der Auftraggeber kann den Steuervorteil nutzen.
20 % der Arbeitskosten inkl. USt., max. 1.200 €/Jahr, können von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispielrechnung:
Badsanierung: 18.000 €
→ 3.000 € Arbeitsleistung
→ 15.000 € Material
→ 3.000 € × 20 % = 600 € Steuerersparnis
Tipp: Weitere Informationen kostenfrei anfordern:
https://steuerzahler.de/info-service/
https://steuerzahler.de/ratgeber/
Quelle: Bund der Steuerzahler
Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Unsere Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge unserer freiwilligen Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Rund 200.000 Mitglieder und Spender unterstützen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen.