Pressemitteilung
Das Bundesverfassungsgericht fällt ein historisches Urteil und stärkt die Schuldenbremse!
Im Klartext: Die grundgesetzliche Schuldenbremse darf nicht für Prestigeprojekte der Politik missbraucht werden, die durch einen dafür angelegten Schuldenbunker finanziert werden. Das Anlegen von Schuldenreserven ist tabu und verstößt gegen die Finanzverfassung!
Bereits 2020 hatte der BdSt die Praxis der Haushaltsmanipulation in einem Rechtsgutachten gebrandmarkt und damit wertvolle Vorarbeit für das jetzige Gerichtsurteil geleistet.
Wir begrüßen den Karlsruher Richter-Spruch von gestern „als absolute Stärkung der Schuldenbremse“, wie BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Studio von WELT TV kurz nach dem Urteil betonte. Am Abend ging es dann zur Live-Schalte für phoenix ins ARD-Hauptstadtstudio, anderntags hörten wir Herrn Holznagel live im Hessischen Rundfunk.
Die Ampel-Regierung hat die Regeln der Schuldenbremse also verfassungswidrig missachtet! Laut Bundesverfassungsgericht hätten die Notlagenschulden in Höhe von 60 Mrd. Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht in den Klima- und Transformationsfonds übertragen werden dürfen.
Hier die Links zu den Interviews:
- WELT TV
https://www.welt.de/politik/deutschland/video248546536/Bund-der-Steuerzahler.html
- phoenix
- hr info
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. www.steuerzahler.de