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Bayerisches Wassergesetz: Öffentliche Trinkwasserversorgung bleibt geschützt

Staatsregierung und FREIE WÄHLER widersprechen Falschbehauptungen deutlich – Wasser bleibt öffentliches Gut, Vorrang eindeutig geregelt

Rund um die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes kursieren aktuell irreführende und bewusst falsche Behauptungen. Das Umweltministerium stellt jedoch klar: Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat – und behält – unangefochtenen Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Umweltminister Thorsten Glauber betont, dass dieser Vorrang im Gesetz eindeutig und unmissverständlich festgeschrieben ist. Jede gegenteilige Behauptung sei falsch und verunsichere die Bevölkerung unnötig.

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und die Grundlage der kommunalen Daseinsvorsorge. Daher bekennen sich die FREIEN WÄHLER Bayern klar dazu, die Trinkwasserversorgung dauerhaft in öffentlicher Hand zu sichern. Eine Privatisierung oder Kommerzialisierung von Wasser werde es in Bayern nicht geben.

Faktencheck: Was das Wassergesetz wirklich regelt

Ein beigefügtes Faktenblatt widerlegt die verbreiteten Falschbehauptungen deutlich:

  • Keine Privatisierung: Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat klaren Vorrang vor anderen Nutzungen wie etwa der Getränkeindustrie. Wasser bleibt ein öffentliches Gut.
  • Flaschenwasserversorgung nur im Notfall relevant: Die Ergänzung zur Versorgung mit Flaschenwasser gilt ausschließlich für echte Störungen, Notlagen, Krisen oder Katastrophen, nicht für den Normalbetrieb. Getränkehersteller erhalten dadurch keinerlei Wasserentnahmerechte.
  • Vorrang bezieht sich bewusst auf Trink- und Löschwasser: Eine Ausweitung auf allgemeine Wassernutzungen würde auch nicht überlebenswichtige Zwecke wie Poolbefüllungen oder Autowäschen erfassen. Gesetzlich verpflichtend ist ausschließlich die Versorgung mit Trink- und Löschwasser; Brauchwasserversorgung bleibt freiwillig.

Damit ist eindeutig: Das Bayerische Wassergesetz stärkt die öffentliche Trinkwasserversorgung und schließt Wasserprivatisierungen klar aus. Die Staatsregierung setzt ein unmissverständliches Signal für Transparenz, Sicherheit und den Schutz dieses elementaren Guts.

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