Außensportanlagen sind unter strengen Maßgaben wieder geöffnet
PRESSEMITTEILUNG
Ab sofort sind in begrenztem Umfang Sportanlagen für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich wieder geöffnet. Unter den strengen Vorgaben aus der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist Sport in den Außensportanlagen wieder erlaubt. Folgende Verpflichtungen sind dabei zwingend einzuhalten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – 11 4. BayIfSMV):
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen.
2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Anmerkung: Allgemeines Abstandsgebot: Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.).
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, (bezogen auf einzelne Sportanlagen, z. B. Spielfelder).
4. Kontaktfreie Durchführung.
5. Keine Nutzung von Umkleidekabinen.
6. Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
7. Keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich.
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen.
9. Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurück zu stellen, ist zulässig.
10. Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch Aufnahme des Trainingsbetriebes und
11. keine Zuschauer.
Mit der begrenzten Öffnung der Außensportanlagen sollen die Sportvereine einen weiteren Schritt in Richtung Normalität erfahren, selbstverständlich immer unter Einhaltung der oben genannten Maßgaben. Mit stichprobenartigen Kontrollen wird die Stadt Landshut die Einhaltung dieser strengen Auflagen überprüfen.
Die Verordnung gilt von 11. bis einschließlich 17. Mai.