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Aufruf zur Wahl für die Seniorenvertretung

PRESSEMITTEILUNG

Bereits seit 30 Jahren besteht die Seniorenvertretung der Stadt. Sie hat die Aufgabe durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, sowie durch Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden, die besonderen Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Das Gremium setzt sich zusammen aus einer Delegiertenversammlung und dem aus ihrer Mitte gewählten Seniorenbeirat. Die Seniorenvertretung ist überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Amtszeit der Mitglieder der Delegiertenversammlung dauert vier Jahre und endet demnächst. Die Mitglieder sind deshalb neu zu bestimmen.

Der Delegiertenversammlung gehören nach der aktuellen Satzung für die Seniorenvertretung unter anderem 15 Personen aus der Bevölkerung an. Diese Personen müssen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landshut sein, das 60. Lebensjahr vollendet haben und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt sein. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Meldung berücksichtigt. Interessierte Bürger sind aufgerufen, sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder des Reisepasses beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 2. Stock, Zimmer 208, zu melden. Telefonische Rückfragen sind unter 0871/88-1651 möglich.

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