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Auf Initiative der FREIEN WÄHLER: Altersgrenze für den Feuerwehrdienst wird angehoben!

Widmann: Ministerrat hat großes Anliegen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion auf den Weg gebracht

Anhebung der Altersgrenze: Novelle des Feuerwehrgesetzes trägt zum effektiven Schutz der Bevölkerung bei

Landshut. Am Dienstag hat der Bayerische Ministerrat in seiner Kabinettssitzung die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. „Die Gesetzesänderung ist ein großes Anliegen unserer Fraktion und es freut mich ausdrücklich, dass die Anhebung der Altersgrenze bei Feuerwehren nun in die Umsetzung geht“, so Jutta Widmann, Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER aus Landshut.

„Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können“, so Widmann weiter. Um Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen zu können, sei ein ausreichender Personalstand notwendig. Dass dies vielerorts allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr ist, zeigen die zahlreichen Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region. So sind bei den Freiwilligen Feuerwehren in der Region Landshutbereits jetzt mancherorts Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu verzeichnen, eine Entwicklung, die sich in Zukunft noch verschärfen könnte.

Widmann sieht Handlungsbedarf: „Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden, muss neben verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Quereinsteigern auch die Möglichkeit ergriffen werden, Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten!“ Das zentrale Element der Gesetzesnovelle sei deshalb die Anpassung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst.

Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahren) angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.

„Wir FREIE WÄHLER im Landtag setzen uns seit vielen Jahren für eine entsprechende Anpassung der Altersgrenze ein“, bekräftigt Widmann. Die angestrebte Novellierung des Gesetzes markiere eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft der Feuerwehren in Bayern, nachdem die Diskussion darüber in dieser Legislaturperiode auf FW-Initiative hin gestartet worden war.


Die FREIEN WÄHLER haben sich dafür eingesetzt, nun hat das Bayerische Kabinett den Weg frei gemacht: Die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute von bisher 65 Jahren wird angehoben. Nun können Feuerwehrkräfte bis zu einem Alter von 67 Jahren im aktiven Dienst sein –
mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen um je drei Jahre.

München. Feuerwehrleute bei Freiwilligen Feuerwehren wurden bisher in Bayern mit 65 Jahren in Rente geschickt. Die Altersgrenze ist aber nicht mehr zeitgemäß. Viele aktive Feuerwehrmitglieder wollen länger aktiven Dienst leisten. Auf Initiative der FREIEN WÄHLER wird die Altersgrenze nun auf 67 Jahre angehoben – mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen. Die FREIEN WÄHLER konnten die Anpassung in der Staatsregierung umsetzen.

Der Freistaat hebt die bisherige Grenze von 65 auf 67 Jahre an, auf Vorschlag des jeweiligen Kommandanten kann die Grenze mehrmals um drei Jahre verlängert werden.

Hubert Aiwanger, Landesvorsitzender und stellv. Bayerischer Ministerpräsident, sagt:

„Ich begrüße die Entscheidung. Wir FREIE WÄHLER haben uns für die Öffnung der starren Altersgrenze von 65 Jahren eingesetzt.“

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