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Amtsblatt 65 Nr. 10: Vollzug der Infektionsschutzgesetze

Allgemeinverfügung der Stadt Landshut zur Festlegung der konkret betroffenen Örtlichkeiten als öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 12 Abs. 2 der 15. BayIfSMV
(Alkoholkonsumverbot).

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