Die besinnliche Weihnachtszeit weckt bei vielen Menschen den Wunsch, Gutes zu tun und zu spenden. Dabei ist es möglich, die Großzügigkeit auch steuerlich geltend zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Spenden in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen – bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Damit eine Spende steuerlich anerkannt wird, muss sie freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen. Zudem muss sie unmittelbar gemeinnützigen Zwecken oder einem sogenannten Zweckbetrieb zugutekommen.
Bei Spenden bis 300 Euro genügt in der Regel ein vereinfachter Nachweis, wie etwa der Kontoauszug. Bei höheren Beträgen ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich, die vom Spendenempfänger ausgestellt wird. In Katastrophenfällen gelten oft Ausnahmen, sodass auch für höhere Beträge ein vereinfachter Nachweis ausreichend sein kann.
Für Vielspender ist es interessant zu wissen, dass übersteigende Spendensummen in einem Jahr den absetzbaren Höchstbetrag überschreiten können und in das nächste Jahr vorgetragen werden dürfen. Auch Sachspenden sind absetzbar. Hierbei müssen Alter, Zustand und ursprünglicher Kaufpreis der Gegenstände angegeben werden. Bei gebrauchten Gegenständen wird der aktuelle Markt- oder Verkehrswert berücksichtigt.
Besonders attraktiv sind Spenden an politische Parteien: Hier können bis zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Es gilt ein Höchstbetrag von 825 Euro pro Jahr (1.650 Euro bei Ehepaaren). Mit etwas Planung lässt sich nicht nur Gutes tun, sondern auch die Steuerlast mindern.
Quelle: Bund der Steuerzahler
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