ADAC Stiftung engagiert sich für eine bundesweite Pflicht zur Umsetzung von Telefonreanimation in Leitstellen / Herz-Kreislauf-Stillstand: Nur jeder zehnte Betroffene überlebt
Der Begriff Telefonreanimation bedeutet konkret, dass alle Anrufer, die
einen Notruf wegen Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand
absetzen, Schritt für Schritt zur Wiederbelebung der betroffenen Person
angeleitet werden.
Die Telefonreanimation ist in diesem Fall eine der effektivsten
Maßnahmen der Lebensrettung, da auch eine von medizinischen Laien
durchgeführte Herzdruckmassage das Gehirn i.d.R. weiter mit Sauerstoff
versorgt und die Überlebenschancen so um das Dreifache erhöht.
Studienergebnisse zu aktuellem Umsetzungsstand der
Telefonreanimation zeigen Verbesserungsbedarf
Eine von der ADAC Stiftung durchgeführte Studie, an der 166 von 249
Rettungsleitstellen teilgenommen haben, hat ergeben, dass die
Telefonreanimation theoretisch in allen Rettungsleitstellen durchgeführt
wird. Eine ausreichende Umsetzungsquote (>80%) erreichten allerdings
weniger als die Hälfte der teilnehmenden Leitstellen. Als größten
Hinderungsgrund gaben 47% der Leitstellen das parallel abzuarbeitende
Notrufaufkommen an. Auch die inhaltliche Ausgestaltung ist
uneinheitlich, jedoch befürworten 78% der befragten Leitstellen eine
gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation.
Die Studie wurde gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und
Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für
Wiederbelebung e.V. (GRC) sowie mit Unterstützung des Fachverbandes
Leitstellen e.V. durchgeführt.

