AKW-Betreiber insolvent: Wer trägt die Kosten für den Rückbau des THTR 300?
Milliardenrisiko nach Insolvenz der Betreibergesellschaft – Bund und Land NRW in Gesprächen
Nach dem Insolvenzeröffnungsantrag der Betreibergesellschaft HKG mbH des Thorium-Hochtemperaturreaktors THTR 300 in Hamm-Uentrop stellt sich erneut die Frage, wer den weiteren sicheren Einschluss und den späteren Rückbau der Anlage finanziert. Der Reaktor wurde 1989 nach technischen Problemen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten endgültig stillgelegt. Seit 1997 befindet sich die Anlage im sogenannten sicheren Einschluss.
Der Rückbau soll nach bisherigen Planungen ab etwa 2030 beginnen und sich bis 2044 hinziehen. Die Kosten werden auf über eine Milliarde Euro beziffert. Die HKG mbH stellte am 22. September 2025 beim Amtsgericht Dortmund einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Die Bundesregierung erklärte auf schriftliche Fragen der Bundestagsfraktion Die Linke, dass der Bund hierzu in intensiven Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen stehe. Das NRW-Wirtschaftsministerium ist im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung als Landesatomaufsichtsbehörde zuständig und gewährleistet die nukleare Sicherheit der Anlage. Gegenstand der Gespräche ist auch die Frage der Kostenübernahme unter Beteiligung der Gesellschafter der Betreibergesellschaft.
Damit bleibt offen, in welchem Umfang Energieunternehmen wie RWE und E.ON an den Kosten beteiligt werden und ob am Ende öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen. Kritiker sehen darin ein mögliches finanzielles Risiko für die öffentliche Hand.

